zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Liberty überzeugt Kartellamt nicht

Das Bundeskartellamt hat weiter Bedenken gegen den Verkauf von 60 Prozent der Telekom-Kabelnetze an den USKonzern Liberty Media. Wenn die Bedenken ausgeräumt wären, gäbe es bereits eine Genehmigung, heißt es im Amt.

Das Bundeskartellamt hat weiter Bedenken gegen den Verkauf von 60 Prozent der Telekom-Kabelnetze an den USKonzern Liberty Media. Wenn die Bedenken ausgeräumt wären, gäbe es bereits eine Genehmigung, heißt es im Amt. Es würden weiter Gespräche mit Liberty geführt. Die Prüffrist läuft bis zum 28. Februar. Die Kartellwächter verlangen von Liberty den Ausbau des Kabels für Internet und Telefondienste: So könne mehr Wettbewerb auf diesen Märkten entstehen. Das würde die befürchtete Einschränkung des Wettbewerbs im Kabel-TV-Markt ausgleichen.

Vor drei Wochen hat Liberty eine 75-seitige Stellungnahme an das Kartellamt gesandt, in der das Unternehmen sein Konzept für die Digitalisierung der Kabelnetze erläutert. Darin schreibt Liberty, dass Hochgeschwindigkeitszugänge zum Internet und Telefondienste neben Fernsehen Bestandteil der Ausbaupläne seien: Erträge im Breitbandgeschäft seien nur zu erwirtschaften, wenn dem Verbraucher alle drei Bereiche aus einer Hand angeboten würden. Gleichzeitig beharrt das Unternehmen jedoch darauf, die Bandbreite des Netzes nicht nach dem neuesten Stand der Technik ausbauen zu wollen: Dies sei zu teuer.

Dass Liberty so, wie das Unternehmen in seiner Stellungnahme ankündigt, Hochgeschwindigkeits-Internet für den Massenmarkt anbieten kann, bezweifeln Techniker jedoch: Sobald dieser Dienst von zahlreichen Kunden genutzt werde, reiche die Kapazität nicht für die Datenübertragung in Hochgeschwindigkeit aus, heißt es in einem Positionspapier des Kabelnetzbetreibers Bosch Telecom an das Kartellamt. Bosch hat einen Großteil der Kabelnetze in den 80er Jahren mit den Netzverstärkern ausgerüstet. Das Unternehmen will das Kartellamt überzeugen, dass es sich bei der Digitalisierung des Kabels um langfristig angelegte Investitionen handelt. Die Auswirkungen auf den Wettbewerb könne man daher nicht, wie es das Kartellamt sieht, allein für die nächsten zwei bis drei Jahre betrachten, so Liberty.

dri

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false