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Lotto: Ländermehrheit für staatliches Monopol

Alle Bundesländer bis auf Schleswig-Holstein haben sich für den Staatsvertrag zum Erhalt des staatlichen Lotterie-Monopols ausgesprochen. Schleswig-Holstein äußerte hingegen rechtliche Bedenken.

Berlin - Damit hätten 15 Länder "den Staatsvertrag auf den Weg gebracht", sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) äußerte erneut rechtliche Bedenken und verwies auf eine ausstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der Staatsvertrag schreibt das staatliche Lotterie-Monopol bis Ende 2011 fest. Er soll bis Ende 2007 in Kraft treten.

Werbeverbot im Internet

Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz sehe vor, dass die Länder nun "unverzüglich die Vertragsratifizierung betreiben" würden, sagte eine Sprecherin der niedersächsischen Landesregierung, die derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz führt. Der Vertrag trete in Kraft, wenn er bis zum 31. Dezember 2007 in 13 von 16 Ländern von den Parlamenten ratifiziert und von den Regierungen unterzeichnet werde. Die Regelung sehe zudem ein Verbot von Werbung und Vertrieb von Wetten im Internet vor. Gewerblichen Spielvermittlern soll die Werbung über das Telefon nicht mehr erlaubt sein. Für bereits zugelassene private Wettanbieter ist nach Angaben der Sprecherin eine Übergangsfrist bis Ende 2008 vorgesehen.

"Wir wollen den Spieltrieb in geordnete Bahnen lenken", begründete der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) den Beschluss der Konferenz in Berlin. Sein schleswig-holsteinischer Kollege Carstensen dagegen sagte: "Wir halten viele Fragen für nicht gelöst." Schleswig-Holstein habe nach wie vor verfassungrechlichte, europarechtliche und wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen den Staatsvertrag und wolle die Urteile des Europäischen Gerichtshofes abwarten. Die Regelungen des Staatsvertrags könnten möglicherweise Verstöße gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU darstellen.

Ziel ist Bekämpfung der Wettsucht

Hintergrund des neuen Staatsvertrags ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März. Darin hatten die Richter das staatliche Wettmonopol zwar für grundsätzlich zulässig erklärt, aber mit starken Einschränkungen versehen. Dem Urteil zufolge muss der Staat das Monopol "konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten".

Die privaten Glücksspielvermittler werteten es als Erfolg, dass die Ministerpräsidentenkonfernez keinen einstimmigen Beschluss fasst. Die Weigerung Schleswig-Holsteins, dem Vertrag zuzustimmen, sei ein "wichtiger Meilenstein zu Verhinderung des Vertrages", erklärte der Präsident des Verbandes der Lottovermittler, Norman Faber. Der Jahresumsatz der Lottobranche in Deutschland beläuft sich auf rund 8,5 Milliarden Euro. Die Einnahmen der Länder fließen dabei zu großen Teilen etwa in die Sport- und Kulturförderung. (tso/AFP)

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