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Wirtschaft: Mannesmann: Prozess vor dem Abschluss Milliarden-Abschreibung

keine Thema fürs Gericht

Düsseldorf Der Mannesmann-Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht geht in den Endspurt. Am Mittwoch verzichtete die Staatsanwaltschaft überraschend auf weitere Beweisanträge und machte damit den Weg frei für die abschließenden Plädoyers. Die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer bot an, dass die Ankläger ihre Schlusserklärung schon am 24. Juni halten könnten, danach folgen die Verteidiger. Läuft alles planmäßig, wird die Beweisaufnahme bereits in der kommenden Woche abgeschlossen.

„Ich gehe nun davon aus, dass im Juli ein Urteil gefällt werden kann“, sagte Gerichtssprecher Ulrich Thole. In der vergangenen Woche sah dies noch ganz anders aus, als der leitende Staatsanwalt Johannes Puls einen neuen Beweisantrag in Aussicht gestellt hatte. Prozessbeteiligten zufolge sollte dieser darauf abzielen, den ehemaligen Investmentbanker von Goldmann Sachs, Scott Mead, als Zeugen zu laden. Mead gehörte zu den engsten Vertrauten des damaligen Vodafone-Chefs Chris Gent und beriet den Briten auch bei der Übernahme von Mannesmann. Weil Mead Brite ist, hätte die Vorladung vor ein deutsches Gericht über ein Rechtshilfeersuchen beantragt werden müssen, ein Vorgang, der auch auf der Insel den üblichen zeitraubenden Behördenweg gehen muss.

Klaus Volk, Anwalt von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann geht davon aus, dass der Freispruch für seinen Mandanten bereits am 19. Juli ergehen könnte: „Das rechtliche Zwischenfazit hat sich nicht geändert“, begründete Volk. Bereits Ende März ließ Richterin Brigitte Koppenhöfer erkennen, dass den Angeklagten keine Untreuehandlung nachgewiesen werden könnten. Zur Erinnerung: Im Mannesmann-Prozess geht es um die Rechtmäßigkeit von Prämien und Abfindungen in Höhe von rund 60 Millionen Euro. Diese Gelder waren im Jahr 2000 an ehemalige Manager des Konzerns geflossen, nachdem das Unternehmen vom britischen Mobilfunkunternehmen Vodafone übernommen wurde. Als einer von vier verantwortlichen Aufsichtsräten hatte Ackermann die Zahlungen genehmigt.

Als Begründung hierfür wurden während des Prozesses stets die besonderen Leistungen der Manager im Übernahmekampf genannt, die den Aktienkurs von Mannesmann in schwindelerregende Höhen trieben und den Anteilseigner saftige Gewinne bescherten. Weil der Kaufpreis sich aber später wegen der dramatisch fallenden Börsen als zu hoch herausstellte, musste Vodafone seine Mannesmann-Beteiligung in der Bilanz abwerten. Rund 50 Milliarden Euro dieser Abschreibungen will der Käufer Vodafone jetzt bei den Finanzbehörden steuerschonend geltend machen. Dieser Antrag wurde am vergangenen Wochenende bekannt und rief scharfe Kritik hervor. Im Gerichtssaal spielten die Milliarden-Abschreibungen am Mittwoch aber keine Rolle. tas

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