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Wirtschaft: Markenrecht

Verbraucher orientieren sich beim Kauf von Waren oft an Marken, denn sie garantieren eine bestimmte Qualität. Damit mehrere Firmen ihre Produkte nicht unter demselben Namen verkaufen, kann ein Unternehmen das Markenrecht (siehe Artikel Seite 15) für sich reservieren.

Verbraucher orientieren sich beim Kauf von Waren oft an Marken, denn sie garantieren eine bestimmte Qualität. Damit mehrere Firmen ihre Produkte nicht unter demselben Namen verkaufen, kann ein Unternehmen das Markenrecht (siehe Artikel Seite 15) für sich reservieren. In Deutschland ist dafür das Patent und Markenamt zuständig. Hier kann der Schutz einer Marke für eine bestimmte Ware gegen Gebühr für zehn Jahre beantragt – und nach Ablauf der Frist auch weiter verlängert werden. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass die Marke auch wie beantragt – für die Kunden tatsächlich erkennbar – genutzt wird. Ansonsten kann ein Konkurrent, sollte eine Marke fünf Jahre ungenutzt bleiben, die Aufhebung des Schutzes verlangen – und die Markenrechte dann für sich beantragen. hop

LEXIKON

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