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Markenstreit: Deutsche Post darf sich "Die Post" nennen

Die Deutsche Post darf sich auch künftig "Die Post" nennen. Und sich damit weiterhin mit der gesamten Branche gleichsetzen.

Bonn - Konkurrenten des ehemaligen Staatsunternehmens scheiterten jetzt mit ihrem Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt, die dort von der Deutschen Post eingetragene Marke "Die Post" löschen zu lassen, wie das Unternehmen mitteilte.

Die im Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) zusammengeschlossenen Wettbewerber hatten bestritten, dass in der öffentlichen Wahrnehmung die Deutsche Post in einem solchen Ausmaß mit "Die Post" gleichgesetzt werde, dass das Unternehmen einen Alleinanspruch auf den Begriff erheben dürfe. Das Münchner Amt kam jedoch den Angaben zufolge zu dem Schluss, dass die Deutsche Post einen so hohen Bekanntheitsgrad wie kaum eine andere Marke genieße und sich deshalb sehr wohl mit "Die Post" gleichsetzen dürfe.

Entschieden ist der Begriffs-Streit damit aber noch nicht. Denn das Patent- und Markenamt hatte in einer früheren Entscheidung der Deutschen Post den Markenschutz für den Begriff "Post" (ohne Artikel) abgesprochen. Diese Entscheidung wurde von dem Unternehmen angefochten, weshalb in diesem Herbst eine Verhandlung vor dem Bundespatentgericht in München ansteht. Die Deutsche Post sieht sich durch die jetzige Entscheidung des Patentamts in ihrer Auffassung bestätigt, dass ihr auch die Marke "Post" zusteht. Denn diese stehe in "begrifflicher Nähe" zu der Marke "Die Post". (tso/AFP)

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