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Wirtschaft: Mehr Rechte für den Ombudsmann

Verbraucher können sich jetzt noch häufiger bei Auseinandersetzungen mit ihrem Versicherer an den Ombudsmann wenden. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mitteilte, ist die Schlichtungsstelle jetzt für Streitigkeiten mit einem Wert von bis zu 100 000 Euro zuständig.

Verbraucher können sich jetzt noch häufiger bei Auseinandersetzungen mit ihrem Versicherer an den Ombudsmann wenden. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mitteilte, ist die Schlichtungsstelle jetzt für Streitigkeiten mit einem Wert von bis zu 100 000 Euro zuständig. Bisher lag die Obergrenze bei 80 000 Euro.

Zugleich wurde der Wert, bis zu dem Versicherungsunternehmen Entscheidungen des Ombudsmanns umsetzen müssen, auf 10 000 Euro verdoppelt. Damit übersteigt die Kompetenz des Ombudsmanns, für die Versicherer verbindliche Entscheidungen zu fällen, die Zuständigkeitsgrenze der Amtsgerichte (5000 Euro) deutlich.

Verbraucher können dagegen auch nach einer Entscheidung des Ombudsmanns die Gerichte anrufen – allerdings tragen sie dann, im Gegensatz zum Ombudsmannverfahren, das Kostenrisiko. Den Ombudsmann erreichen jährlich über 18 000 Eingaben. hej

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