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Wirtschaft: Mehr Schutz vor feindlichen Übernahmen Finanzministerium legt Gesetzentwurf vor

Berlin - Deutsche Unternehmen sollen in Zukunft besser vor feindlichen Übernahmen aus dem Ausland geschützt werden. Das Bundesfinanzministerium legte am Montag einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der Mitte 2006 in Kraft treten soll.

Berlin - Deutsche Unternehmen sollen in Zukunft besser vor feindlichen Übernahmen aus dem Ausland geschützt werden. Das Bundesfinanzministerium legte am Montag einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der Mitte 2006 in Kraft treten soll. Mit dem Gesetz solle Waffengleichheit zwischen den Unternehmen unterschiedlicher EU-Staaten hergestellt werden, sagte Staatssekretärin Barbara Hendricks am Montag. Die große Koalition setzt damit eine EU-Übernahmerichtlinie um.

Konkret will die Bundesregierung Vorständen mehr Möglichkeiten einräumen, Abwehrmaßnahmen gegen eine feindliche Übernahme zu ergreifen, auch ohne sich vorher die Zustimmung der Aktionäre auf der Hauptversammlung holen zu müssen. Dazu reicht nach Angaben von Hendricks ein Vorratsbeschluss der Aktionäre, der 18 Monate lang gültig ist. Der Gesetzentwurf sieht allerdings vor, dass Unternehmen anders als bisher in ihrem Geschäftsbericht veröffentlichen müssen, welche Abwehrmaßnahmen sie ergriffen haben.

Vor zwei Jahren hatte sich der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) auch auf Druck deutscher Konzerne bei der EU-Kommission dafür eingesetzt, dass die EU-Mitgliedsländer bei der Umsetzung der Richtlinie von bestimmten Wahlrechten Gebrauch machen können. EU-Kommissar Frits Bolkestein hatte ursprünglich weiter gehende Pläne, die nicht den Schutz heimischer Unternehmen in dem Umfang ermöglicht hätten. Nach Angaben des Finanzministeriums gab es in diesem Jahr in Deutschland 34 feindliche Übernahmen, die Hälfte davon grenzüberschreitend.

Die große Koalition will außerdem spekulative Hedge Fonds stärker kontrollieren. Diese sollen in Zukunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) umfangreicher über ihre Aktivitäten berichten müssen. Außerdem soll die Behörde mehr Ermittlungsrechte bei den Fonds erhalten – etwa Geschäftsräume zu betreten und notfalls Computer zu beschlagnahmen. Zuletzt war die Deutsche Börse von Hedge Fonds in die Mangel genommen worden.

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