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Wirtschaft: Michael Kölmel kommt mit Bewährung davon Richter: Kinowelt-Chef ist ein „Abenteurer“

München Das Landgericht München hat den Kinowelt-Gründer Michael Kölmel mit einer milden Strafe davonkommen lassen. Die Richter verurteilten den ehemaligen Börsenstar am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und einer Geld- strafe von 326000 Euro.

München Das Landgericht München hat den Kinowelt-Gründer Michael Kölmel mit einer milden Strafe davonkommen lassen. Die Richter verurteilten den ehemaligen Börsenstar am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und einer Geld- strafe von 326000 Euro. Das Gericht sprach Kölmel wegen Untreue in vier Fällen sowie vorsätzlicher Insolvenzverschleppung bei seiner Privatfirma Sportwelt schuldig. Vom Vorwurf des Betrugs wurde der 50-Jährige freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Kölmel Insolvenzverschleppung, Betrug und Untreue in 15 Fällen vorgeworfen und eine Gefängnisstrafe von neun Jahren gefordert. Der einstige Vorstandschef der börsennotierten Kinowelt soll bis zur Pleite des Medienunternehmens vor zweieinhalb Jahren rund 30 Millionen Euro in die eigene Tasche gesteckt haben.

„Nur ein Teil der Vorwürfe hat sich als begründet erwiesen“, sagte Richter HansGünther Melchior. Er sehe es allerdings als erwiesen an, dass Kölmel illegal Geld von der Kinowelt an seine marode Firma Sportwelt verschoben habe. Kölmel hatte im Jahr 2000 geplant, die Kinowelt mit der Sportwelt zu verschmelzen. Die 1999 gegründete Sportwelt handelte mit Fußballrechten und hatte 14 Vereine unter Vertrag, darunter den Erstligisten Borussia Mönchengladbach. Der Kinowelt-Aufsichtsrat hatte einer Übernahme der Sportwelt allerdings nicht zugestimmt. Dennoch soll sich Kölmel ab dem Frühsommer 2001 rund 15 Millionen Euro von der Kinowelt für die Sportwelt auf sein Privatkonto überweisen haben lassen. Auch später hat Kölmel der Sportwelt laut Anklage noch weitere Kinowelt-Darlehen zugeschanzt. Anschließend habe er für die Sportwelt keine Bilanzen mehr erstellt und dadurch die Insolvenz vorsätzlich verschleppt.

Kölmel hatte argumentiert, er sei von einer späteren Fusion der beiden Unternehmen ausgegangen und sehe daher in den Überweisungen nichts Verwerfliches. Nach Auffassung des Gerichts hätte Kölmel zu diesem Zeitpunkt aber schon wissen müssen, dass eine Übernahme „kein realistisches Ziel mehr“ gewesen sei und die Darlehen an die Sportwelt „von vornherein verloren“ gewesen seien. Anders als die Staatsanwaltschaft beziffert Melchior den Schaden aber nur mit rund 2,5 Millionen Euro.

Kölmel war 1998 mit der Kinowelt an den Neuen Markt gegangen. Neben dem Kerngeschäft mit Rechtehandel, Filmverleih, Videos und DVDs träumte er bald von einem eigenen Fernsehsender und dem Erwerb der Bundesliga-Fernsehrechte. Aber er verspekulierte sich im Poker um ein kostspieliges Filmpaket des US-Konzerns Time Warner und machte 600 Millionen Euro Schulden. „Kölmel ist keineswegs der Schwerverbrecher, als der er dargestellt wird“, sagte Richter Melchior. Man könne ihm höchstens ein „gewisses Abenteurertum“ vorwerfen. Der Medienunternehmer habe wie in einem Monopoly-Spiel ständig in neue Geschäftsfelder expandieren wollen und sei schließlich daran gescheitert. Kölmel zeigte sich nach dem Urteilsspruch erleichtert. „Ich sehe mich größtenteils rehabilitiert“, sagte er. Sein Anwalt kündigte dennoch an, Revision einzulegen. Inzwischen hat Kölmel in Leipzig wieder einen Neuanfang mit der Kinowelt gewagt. Er durfte das Unternehmen von den Gläubigern zurückkaufen. Kölmel zufolge ist die Kinowelt mit 80 Mitarbeitern und einem Umsatz von 44 Millionen Euro „auf einem guten Weg“.nad

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