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Wirtschaft: Microsoft muss Auflagen der EU erfüllen Softwarekonzern scheitert vor dem EuGH

Brüssel/Frankfurt am Main Der weltgrößte Softwarekonzern Microsoft muss innerhalb der EU unverzüglich eine Version des Betriebssystems Windows anbieten, die nicht mit der Multimediasoftware Mediaplayer gekoppelt ist. Darüber hinaus muss der US-Konzern seinen Konkurrenten bisher geheime Schnittstelleninformationen für Netzwerkrechner zur Verfügung stellen.

Brüssel/Frankfurt am Main Der weltgrößte Softwarekonzern Microsoft muss innerhalb der EU unverzüglich eine Version des Betriebssystems Windows anbieten, die nicht mit der Multimediasoftware Mediaplayer gekoppelt ist. Darüber hinaus muss der US-Konzern seinen Konkurrenten bisher geheime Schnittstelleninformationen für Netzwerkrechner zur Verfügung stellen. Das entschied am Mittwoch der Präsident des Europäischen Gerichts erster Instanz, Bo Vesterdorf.

Microsoft hatte beim zweithöchsten EU-Gericht einen Eilantrag zur Aussetzung der Auflagen beantragt, die die EU-Kommission im Sommer erlassen hatte. Vesterdorf lehnte den Antrag jetzt mit dem Argument ab, dass der Konzern die Notwendigkeit einer einstweiligen Verfügung nicht glaubwürdig begründet habe. Die gemeinnützige Free Software Foundation Europa begrüßte das Urteil: „Das EU-Gericht hat entschieden, dass Microsoft dem Wettbewerb nicht über weitere Jahre schaden kann.“

Im Mai 2004 hatte der damalige EU- Wettbewerbskommissar Mario Monti entschieden, dass Microsoft gegen EU- Recht verstößt. Wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung verhängte er eine Geldbuße von 497 Millionen Euro, die der Konzern inzwischen beglichen hat. Microsoft war damals gegen die Sanktionen vor Gericht gezogen und beantragte eine einstweilige Verfügung.

In einer ersten Stellungnahme kündigte die Konzernspitze in Redmond nun an, die Forderungen der EU umgehend zu erfüllen. Den PC-Herstellern in Deutschland werde ab Januar eine Windows-Version ohne Mediaplayer angeboten. Microsoft strebe jedoch weiter eine außergerichtliche Einigung mit Brüssel an. Ein Kommissionssprecher wies Spekulationen über eine Verhandlungslösung zurück. Daran bestehe „im Augenblick“ kein Interesse. „Wir sind zuversichtlich, dass unsere Entscheidung einer Überprüfung standhält.“ sce/HB

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