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Wirtschaft: Mieter dürfen keine Bäume fällen

Ein Mieter darf nicht ohne Zustimmung seines Vermieters Bäume auf dem Grundstück fällen. Sonst droht er sich schadensersatzpflichtig zu machen.

Ein Mieter darf nicht ohne Zustimmung seines Vermieters Bäume auf dem Grundstück fällen. Sonst droht er sich schadensersatzpflichtig zu machen. Das geht aus einem neuen Urteil des Oberlandesgerichts in Oldenburg (Aktenzeichen: 14 U 77/09) hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) vergangene Woche hinwies. Im konkreten Fall hatte eine Frau mehr als 50 Bäume fällen lassen. Jetzt muss sie rund 40 000 Euro Schadensersatz zahlen. Tsp

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