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MISSBRAUCHSVERFAHREN: Schärfere Aufsicht

Bei dem Missbrauchsverfahren gegen Gasanbieter beruft sich das Kartellamt auf das Ende 2007 geänderte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Novelle ermöglicht der Behörde eine verschärfte Aufsicht bei den Energiepreisen.

Bei dem Missbrauchsverfahren gegen Gasanbieter beruft sich das Kartellamt auf das Ende 2007 geänderte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Novelle ermöglicht der Behörde eine verschärfte Aufsicht bei den Energiepreisen. Im Verfahren müssen die Unternehmen ihre Preise selbst sachlich rechtfertigen und die Beweislast tragen. Bislang mussten die Behörden den Versorgern einen Missbrauch in langwierigen Verfahren nachweisen. Die Gasversorger haben nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sollte sich bestätigen, dass die Unternehmen ihre marktbeherrschende Stellung missbräuchlich eingesetzt haben, könnte das Bundeskartellamt sie zwingen, die Preise zu senken. pet

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