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Monopol: Kartellamt soll Konzerne zerschlagen können

Das Wirtschaftsministerium legt Eckpunkte für ein neues Instrument vor. Der Gesetzentwurf soll im neuen Jahr folgen.

Berlin - Das Bundeskartellamt soll künftig Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung zerschlagen können. Das geht aus einem Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Einführung von Entflechtungsinstrumenten in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hervor, das dem „Handelsblatt“ vorliegt. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hatte die Initiative bereits angekündigt.

„Das Bundeskartellamt soll nach einer intensiven Marktanalyse als ultima ratio die Möglichkeit haben, marktbeherrschende Unternehmen zum Verkauf oder zur Verselbstständigung von Vermögensteilen zu zwingen“, heißt es in dem Papier. Unter bestimmten Voraussetzungen soll dies sogar dann gelten, wenn dem Unternehmen kein Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung nachgewiesen werden kann.

Mit den Eckpunkten, denen im Januar ein Referentenentwurf folgen soll, geht Brüderle sein erstes großes Gesetzesvorhaben an. Der bekennende Mittelstandspolitiker hatte die Aufnahme des Punkts in den Koalitionsvertrag durchgesetzt. Schwerpunkt des Papiers ist die Rechtfertigung der Zerschlagungsmöglichkeit für die Fälle, in denen kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nachgewiesen werden muss. Für diese „besondere Entflechtunsgbefugnis“ müssen gleichzeitig strenge Kriterien erfüllt sein. Es geht um „hoch konzentrierte, gesamtwirtschaftliche bedeutsame Märkte, auf denen zwar noch kein konkreter Missbrauch festgestellt wurde, auf denen aber kein oder kaum Wettbewerb herrscht, obwohl Wettbewerb technisch möglich und ökonomisch sinnvoll ist“, heißt es.

Anders als in den USA galt die Zerschlagung bestehender Unternehmen in Deutschland bislang als Tabu. Das Papier nennt keine Branchen. Als denkbarer Anwendungsfall gilt jedoch die Energiewirtschaft – allerdings setzt Brüderle vor allem auf den Abschreckungsseffekt.

CDU-Politiker begrüßen das Vorhaben als eine Stärkung des Wettbewerbs. Doch der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hubertus Heil, sieht wegen „der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verfassungsrechtliche Probleme“. Auch der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) ist in Sorge. „Eine Entflechtung ohne ein missbräuchliches Verhalten des Unternehmens wirft gravierende verfassungsrechtliche Bedenken auf und entspricht nicht unserer Wettbewerbsordnung“, sagte Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf. „Ohne Entschädigungspflicht oder gar Schadensersatzleistungen ist ein solches Modell nicht tragbar.“Peter Müller (HB)

Peter Müller (HB)

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