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Wirtschaft: Monopolmissbrauch: Microsoft vor US-Berufungsgericht

Der Marathon-Prozess gegen Microsoft geht am Montag in eine neue Runde: Drei Jahre nach der Anklageerhebung wegen Monopolmissbrauchs verhandelt das Bundesberufungsgericht in Washington darüber, ob der Softwarekonzern zerschlagen werden muss. Doch hat das Team von Bill Gates alle Vorteile auf seiner Seite: Das Berufungsgericht gilt als Microsoft-freundlich, ebenso wie der neue US-Kartellamtschef Charles James.

Der Marathon-Prozess gegen Microsoft geht am Montag in eine neue Runde: Drei Jahre nach der Anklageerhebung wegen Monopolmissbrauchs verhandelt das Bundesberufungsgericht in Washington darüber, ob der Softwarekonzern zerschlagen werden muss. Doch hat das Team von Bill Gates alle Vorteile auf seiner Seite: Das Berufungsgericht gilt als Microsoft-freundlich, ebenso wie der neue US-Kartellamtschef Charles James. Zudem haben die Anwälte des Softwarekonzerns ausgiebig Zeit, die sieben Berufungsrichter zu überzeugen. Statt der üblichen halben Stunde sind sieben Stunden für die Anhörung angesetzt.

Microsoft wird vorgeworfen, die Monopolstellung seines Betriebssystems Windows benutzt zu haben, um die eigene Anwendungssoftware auf dem Markt durchzusetzen. Bundesrichter Thomas Jackson hatte den Konzern deshalb im vergangenen April wegen Verstoßes gegen die Kartellgesetze verurteilt und im Juni die Zweiteilung des Unternehmens angeordnet. Allerdings schmetterte der Konzern den Versuch des Kartellamtes ab, den Fall unter Umgehung des Berufungsgerichtes direkt vor den Obersten Gerichtshof der USA zu bringen. Die Berufungsinstanz hatte in einem früheren Fall schon einmal eine gegen Microsoft gerichtete Entscheidung von Jackson wieder rückgängig gemacht.

Microsoft werde bei der kommenden Verhandlung am Montag und Dienstag darauf plädieren, der Bundesrichter wäre voreingenommen gewesen, prophezeit der Analyst Erik Olbeter von der Schwab Washington Research Group. Jackson hatte geäußert, dass seine Feststellung der Faktenlage hieb- und stichfest sei. Microsoft hingegen hält den Vorwurf einer Monopolstelleung angesichts der rasanten technologischen Entwicklung für Fiktion.

Mit ihren Argumenten dürften die Konzernanwälte beim obersten Kartellhüter der USA, Charles James, auf offene Ohren stoßen. Der Jurist hatte noch vor einem Jahr erklärt, die Verbraucher hätten von der einheitlichen Software-Plattform mit dem Betriebssystem Windows profitiert. Zudemm hatte er keinen Zweifel daran gelassen, den Konzern als Einheit erhalten zu wollen.

Die von Jackson angeordnete Zerschlagung sei derart "drakonisch, exzessiv und überstürzt", dass ihre Annullierung durch das Berufungsgericht garantiert sei, ist Robert McTamaney, Anwalt bei Washington Legal Foundation überzeugt. Ein Betriebssystem mit integriertem Internet-Programm zu vertreiben, wie es Microsoft vorgeworfen worden sei, gelte heutzutage als völlig normal. Gewinnt der Konzern wie erwartet die Berufung, dann dürften beide Seiten nach Einschätzung von Olbeter ihre Positionen neu bewerten und sich letztlich auf einen Kompromiss einlassen. Mit dem Urteil des Berufungsgerichtes wird noch vor der Sommerpause gerechnet.

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