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NACHGEFRAGT: Was ein Anwalt tun kann

Rechtsanwalt Henning Schaum von der Berliner Kanzlei Streifler & Kollegen hält eine juristische Beratung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz für wichtig – am besten noch bevor eine betriebsinterne Klärung angestrebt wird. Darin kann sich die Betroffene ihrer rechtlichen Position vergewissern und sich über Handlungsalternativen informieren.

Rechtsanwalt Henning Schaum von der Berliner Kanzlei Streifler & Kollegen hält eine

juristische Beratung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz für wichtig – am besten noch bevor eine betriebsinterne Klärung angestrebt wird. Darin kann sich die Betroffene ihrer rechtlichen Position vergewissern und sich über Handlungsalternativen informieren. Die rechtliche Grundlage bildet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Arbeits- oder Strafrecht. „Ganz wichtig ist es, Beweise über das Fehlverhalten des Chefs oder Kollegen zu sichern“, sagt Henning Schaum. „Bekommt eine Frau etwa E-Mails mit pornografischen Darstellungen, sollte sie diese abspeichern oder ausdrucken. Entsprechende Bilder an der Wand des Büros können mit der Handykamera festgehalten werden“, rät der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Wenn es um sexistische oder diskriminierende Bemerkungen geht, ist es ratsam, ein Gedächtnisprotokoll zu führen und mit Tag, Datum und Uhrzeit die Bemerkungen aufzulisten. „Wenn möglich, sollten Zeugen dabei sein, die auch vor Gericht aussagen würden“, so der Rechtsanwalt. Die Betroffene kann dem Arbeitgeber gegenüber auf eine Entschädigung klagen oder Schadensersatz verlangen, wenn ihr nachweisbar Schäden entstanden sind. Auch eine Strafanzeige ist möglich im Falle von Beleidigungen oder sexueller Nötigung.

Eine Klage stellt keinen

Kündigungsgrund
dar. juj

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