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Wirtschaft: Neue Abgaben für eine digitale Welt

Berlin - Downloads aus dem Internet, gebrannte CDs, MP3-Spieler: Die digitalen Medien beschäftigen auch den Gesetzgeber. Nach der Novelle des Urheberrechts vor einem Jahr, die unter anderem das Knacken des Kopierschutzes von CDs untersagt, steht jetzt die zweite Änderung bevor.

Berlin - Downloads aus dem Internet, gebrannte CDs, MP3-Spieler: Die digitalen Medien beschäftigen auch den Gesetzgeber. Nach der Novelle des Urheberrechts vor einem Jahr, die unter anderem das Knacken des Kopierschutzes von CDs untersagt, steht jetzt die zweite Änderung bevor. Nach der Sommerpause wird Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) einen Gesetzentwurf vorlegen, der die pauschalen Abgaben auf digitale Geräte neu regelt. Die Änderung soll sicherstellen, dass die Künstler auch künftig für die Nutzung ihrer Werke entlohnt werden.

Nach den Überlegungen einer Arbeitsgruppe im Justizministerium soll eine Abgabe auf sämtliche Geräte wie MP3-Spieler, Drucker und Computer fällig werden, mit denen Kopien von Musiktiteln gemacht werden können. Bisher werden Pauschalabgaben nur für CD-Brenner, Faxgeräte und Scanner fällig, weil sie ausschließlich den Zweck haben, etwas zu kopieren. Nach Angaben des Justizministeriums bedeute das nicht automatisch höhere Kosten für die Verbraucher: „Es würden zwar mehr Geräte belastet, aber für die einzelnen Geräte müsste jeweils weniger gezahlt werden“, sagte eine Sprecherin. Bisher sei darüber aber noch nicht endgültig entschieden.

Nachteil der Regelung: Es würden auch Geräte belastet, die nicht oder kaum zum Kopieren von Musik genutzt werden. „Gibt es künftig auch für Computer eine Gebühr, werden die Kunden doppelt belastet, weil sie bereits für CD-Brenner, Festplatte oder Drucker zahlen“, kritisiert Alexander Peukert, Urheberrechtsexperte am Münchner Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum. Die Geräteindustrie lehnt die Neuregelung deshalb ab.

Noch weiter geht die Musikindustrie, die wegen des rasanten Anstiegs gebrannter CDs fordert, private Kopien von Musik grundsätzlich zu verbieten. Dass Justizministerin Zypries die Privatkopie grundsätzlich verbieten wird, gilt aber als wenig wahrscheinlich.

Verschärfen will die Bundesregierung offenbar auch die Regelungen zur Nutzung illegaler Musiktauschbörsen im Internet. Neben dem Angebot urheberrechtlich geschützter Dateien soll auch das Herunterladen und das Kopieren von Liedern als Straftat gewertet und verfolgt werden. Bisher ist das nur der Fall, wenn die Musikstücke aus einer „offensichtlich rechtswidrigen“ Quelle stammen.

Was „offensichtlich“ heißt, ist jedoch unklar und müsste in jedem Einzelfall von einem Gericht geklärt werden. Selbst der Phonoverband konzentriert sich bei seiner Jagd auf Raubkopierer bisher auf die Anbieter geschützter Dateien, weil die Rechtslage hier eindeutig ist.

Maurice Shahd

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