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Neues Gesetz: Mehr Schutz vor lästigen Werbeanrufen

Verbraucher werden künftig besser vor unerwünschten Werbeanrufen geschützt. Am heutigen Dienstag tritt eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, wonach die Bundesnetzagentur Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung jetzt verfolgen kann.

„Die unerwünschte Telefonwerbung ist inzwischen für die meisten Bürger mehr als nur ein Ärgernis“, sagte Behördenpräsident Matthias Kurth. „Wir alle möchten nicht in unserer kostbaren Freizeit belästigt werden, wenn wir nicht ein Interesse an Kontakten bekundet haben.“

Auch bisher war es verboten, Verbraucher ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen. Neu ist, dass sich die Anrufer künftig nicht mehr auf Zustimmungserklärungen berufen können, die der Verbraucher in einem anderen Zusammenhang (etwa bei Gewinnspielen) oder nachträglich erteilt hat. Verstöße stellen jetzt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden können. Wird bei Werbeanrufen die Rufnummer unterdrückt, um die Identität zu verschleiern und die Nachverfolgung zu erschweren, kann die Bundesnetzagentur dem Anrufer ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro auferlegen.

Um Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufdecken und Bußgeldverfahren einleiten zu können, ist die Bundesnetzagentur auf die Mithilfe der Verbraucher angewiesen. „Schildern Sie uns Ihre Fälle so genau wie möglich, so dass wir mit aussagekräftigen Verbraucherbeschwerden die handelnden Unternehmen zur Verantwortung ziehen können“, sagte Kurth. vis

Weitere Infos gibt es bei der Bundesnetzagentur. Telefon: 0291 / 9955-206.

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