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Auszüge aus dem Energieausweis müssen künftig in Immobilienanzeigen enthalten sein.

© dpa

Neuregelungen ab dem 1. Mai: Die Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr steigen

Neue Regeln für Autofahrer, mehr Transparenz bei Immobilienanzeigen: Am 1. Mai kommen auf Hausverkäufer, Auto- und Radfahrer neue Anforderungen zu.

Vom 1. Mai an müssen Eckwerte aus dem Energieausweis eines Gebäudes in Immobilienanzeigen angegeben werden. Genannt werden müssen die wichtigsten energetischen Kenndaten des Ausweises – nämlich der Energiebedarf oder -verbrauch sowie der Energieträger (zum Beispiel Öl, Gas) für die Heizung beziehungsweise die Art der Beheizung. Potenzielle Käufer, Mieter oder Pächter sollen auf einen Blick sehen können, welche Energiekosten anfallen, damit sie das bei ihren Kauf- und Mietentscheidungen berücksichtigen.

Verkehrszentralregister in Flensburg heißt künftig Fahreignungsregister
Gravierende Änderungen gibt es bei der Flensburger Verkehrssünderkartei. Aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg wird das Fahreignungsregister. Neben der offizielle Bezeichnung ändert sich aber auch das Punktesystem, zugleich steigen für viele Verstöße die Bußgelder. Je nach Schwere einer Tat handeln sich Verkehrssünder künftig einen bis maximal drei Punkte statt wie zuvor bis zu sieben Punkte ein. Dafür wird der Führerschein schon nach acht statt 18 Punkten einkassiert. Neu ist auch, dass es nur noch für sicherheitsgefährdende Verstöße Eintragungen gibt, also zum Beispiel fürs Rasen, Handytelefonieren am Steuer oder die Missachtung der Kindersicherungspflicht, und nicht mehr für Delikte wie das unberechtigte Befahren einer Umweltzone. Und: Punkte für einzelne Verstöße verjähren, unabhängig von neuen Eintragungen.

Bußgelder für zahlreiche Verkehrsverstöße steigen

Die Bußgelder für viele Verkehrsverstöße steigen. Handytelefonierer beispielsweise werden mit 60 statt 40 Euro zur Kasse gebeten – dieser Betrag ist die neue Punkte-Eintragungsgrenze. Ausführliche Informationen über das neue Punktesystem und die Bußgelder finden Sie am kommenden Montag auf unserer Verbraucherseite. Tsp

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