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Wirtschaft: New-Economy-Lexikon: Gewinnwarnung

Wenn börsennotierte Unternehmen absehen können, dass sie ihren erwarteten Gewinn nicht erreichen werden, müssen sie ihren Anlegern das unverzüglich mitteilen. So steht es im Wertpapierhandelsgesetz.

Wenn börsennotierte Unternehmen absehen können, dass sie ihren erwarteten Gewinn nicht erreichen werden, müssen sie ihren Anlegern das unverzüglich mitteilen. So steht es im Wertpapierhandelsgesetz. Ziel dieser Vorschrift ist es, Insiderhandel zu vermeiden und allen Anlegern die gleichen Chancen einzuräumen. Das macht auch Sinn, denn wenn der Gewinn nach unten korrigiert wird, reagieren die Märkte oft sehr empfindlich. Nach einer Gewinnwarnung des Biotech-Dienstleisters Girindus im Oktober brach der Kurs der Aktie zum Beispiel um fast 50 Prozent ein. Ganz so deutlich fällt die Quittung zwar nicht immer aus, dass die Märkte in Bewegung kommen, ist aber normal. Die Deutsche Börse empfiehlt börsennotierten Unternehmen daher, Gewinnwarnungen möglichst nicht innerhalb der Handelszeiten zu veröffentlichen. Falls das nicht möglich ist, wird der Börsenhandel mitunter für kurze Zeit ausgesetzt. Dadurch soll allen Anlegern Zeit gegeben werden, sich über die neuen Tatsachen zu informieren und darauf einzustellen. Die Chancengleichheit wird so wieder hergestellt.

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