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Wirtschaft: Nicht jeder Schaden ist gedeckt - Auf den Schutz sollte aber keiner verzichten - sonst kann es sehr teuer werden

"Versteckte Kamera" und ähnlich peinliche Sendungen sind nicht zuletzt deshalb beim Zuschauer beliebt, weil sie die Schadenfreude wecken. Dick und Doof lebten auch schon davon.

"Versteckte Kamera" und ähnlich peinliche Sendungen sind nicht zuletzt deshalb beim Zuschauer beliebt, weil sie die Schadenfreude wecken. Dick und Doof lebten auch schon davon. Doch grundsätzlich gilt: Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür. Und das ist meistens alles andere als komisch. Dennoch verfügen laut Allensbach-Umfrage nicht einmal zwei Drittel aller Haushalte in Deutschland über eine Privat-Haftpflichtversicherung. Dabei ist sie weder sehr teuer noch kompliziert. Womöglich hapert es daran, dass die Versicherer sie selbst nicht gern verkaufen. Denn in keiner anderen Versicherungssparte wird angeblich so viel gelogen und betrogen wie in der privaten Haftpflicht.

Schadenquoten veröffentlicht der Verband dazu allerdings nicht. Doch fragwürdige Schadenmeldungen lassen aufhorchen. Da werden Brillen absichtlich kaputt getreten, die nicht mehr der neuesten Mode entsprechen. Das gleiche Spiel ist offenbar auch bei Hifi-Video-Geräten sehr beliebt. Kommt beispielsweise ein neues Modell einer Kamera auf den Markt, registrieren die Versicherer prompt jede Menge "Schäden" an den Auslaufmodellen. Leider zahlen alle ehrlichen Kunden den Schwindel mit.

Aber um eine private Haftpflichtpolice kommt keiner herum. Sie ist eine der wirklich wichtigen Versicherungen. Denn mögliche Schadenersatzansprüche sind in ihrem finanziellen Ausmaß so gut wie nicht vorhersehbar. Ein Loch im Perserteppich kann mit ein paar Tausendern "aus der Welt geschafft" werden. Kommen Menschen zu Schaden, wenn ein Radfahrer einen Verkehrsunfall verursacht, wird es dagegen unkalkulierbar.

Ausgangspunkt ist die gesetzliche Haftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Danach haftet jeder mit seinem gesamten Vermögen für Schäden, die er anderen zufügt. Entscheidend ist dabei nicht bloß das eigene Verhalten. Eltern haften beispielsweise für ihre Kinder, Hundebesitzer für ihre Vierbeiner, Hausbesitzer für die Gefahren auf ihrem Grundstück. Dabei macht der Gesetzgeber keinen Unterschied, ob der Schaden vorsätzlich oder bloß fahrlässig herbei geführt wurde - die Haftung ist unbegrenzt. Wohl aber machen die Versicherer einen Unterschied: Für absichtlich herbeigeführte Schäden kommt die Privat-Haftpflicht nämlich nicht auf. Grobe Fahrlässigkeit wird indes akzeptiert. Der Schutz geht also schon recht weit. Wie im Übrigen auch (Ehe-)Partner und Kinder automatisch mitversichert sind - das heißt, wenn diese einem Dritten, der nicht zur Hausgemeinschaft gehört, einen Schaden zufügen (Familienklausel). Kinder brauchen erst, wenn sie flügge werden, eine eigene Police. Das heißt: nach Abschluss der ersten Berufsausbildung und Volljährigkeit. Bei längeren Auslandsaufenthalten oder Grundwehr- und Ersatzdienst sollte vorsichtshalber bei der Versicherung nachgefragt werden. Bei "Single-Policen" ist darauf zu achten, dass der Deckungsumfang nicht noch anderweitig eingeschränkt ist.

Die Verbraucherschützer raten zu einer Deckungssumme von mindestens zwei Millionen Mark pauschal für Sach- und Personenschäden; je höher desto besser. Schließlich sollten Versicherungen vor den schlimmsten finanziellen Folgen schützen und nicht zum bloßen Geldwechseln im Kleinschadenbereich herhalten. Achten Sie deshalb auf Zusatzrisiken, die mit der normalen Police nicht abgedeckt sind.

Wie der Name sagt, dient die Privat-Haftpflicht der Absicherung des privaten Bereichs. Berufliche Dinge sind daher ausgeschlossen, dafür gibt es zum Teil separaten Schutz. Ansonsten gilt die Privat-Haftpflicht jedoch weltweit und rund um die Uhr. Ausgenommen ist nur die in der Haushaltsversicherung der ehemaligen DDR integrierte Haftpflichtdeckung. Sie gilt nach wie vor nur in den früheren RGW-Staaten und in der Bundesrepublik. Für andere Staaten sollte eine Zusatzdeckung abgeschlossen werden.

Wie jede Haftpflichtversicherung hat auch die private die Aufgabe, berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter zu erstatten und unberechtigte abzuwehren. Um dies herauszufinden, prüfen die Versicherungsgesellschaften zunächst, ob ihr Kunde tatsächlich schadenersatzpflichtig ist. Wenn nicht, dann vertreten sie seine (und damit auch ihre eigenen) Interessen - notfalls auch vor Gericht. Die Kosten übernimmt die Versicherung. Damit entpuppt sich die Privat-Haftpflicht auch als eine Art Rechtsschutzversicherung.

Um im Fall der Fälle einen reibungslosen Schadenersatz zu ermöglichen, hat der Versicherte ein paar Dinge zu beachten. So sollte er während der Vertragslaufzeit jede Änderung seiner persönlichen "Risikosituation", wie Heirat oder Haustier, dem Versicherer mitteilen; spätestens nach Erhalt der Jahresrechnung. Ist ein Schaden entstanden, muss der Versicherer umgehend informiert werden, spätestens innerhalb einer Woche. Der Kunde ist im Schadenfall verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Auf keinen Fall sollte er ohne Rücksprache irgendeine Schuld anerkennen; auch keine Zahlungen leisten. Der Versicherer will zudem über alle zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen informiert werden, die gegen den Versicherten ergriffen worden sind.

Obwohl die Haftpflichtpolice wirklich nützlich ist, verbreitet sie viel Frust. Die Versicherer ärgern sich über getürkte Schäden, die Kunden über Ausschlüsse. Zu Missverständnissen kommt es besonders häufig bei Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen. Dafür zahlen die Versicherer in der Regel nichts. Ausnahmen bestätigen diese Regel neuerdings. So werden von einigen Versicherungsgesellschaften Schäden an gemieteten Wohnungen oder Hotelzimmern mitversichert. Ein ewiger Streitpunkt sind auch Schäden, die Kinder unter sieben Jahren anrichten. Für den Gesetzgeber sind sie nicht deliktfähig; insofern müssen sie den Schaden auch nicht ersetzen. Der Ansatzpunkt ist vielmehr die Aufsichtspflicht der Eltern: Haben diese nicht richtig aufgepasst, sind sie dran - und dann zahlt auch wieder die Versicherung. Das hat viele Kunden verwirrt, und die Marketingstrategen der Branche haben vor einiger Zeit darauf reagiert. Ergebnis: Einige Versicherer erstatten mittlerweile die Schäden der lieben Kleinen, ohne zuvor die Aufsichtspflicht der Eltern zu überprüfen. Sie zahlen unter Umständen also auch für Schäden, für die der Gesetzgeber die Bürger freistellt. Eigentlich also eine überflüssige Leistung, aber manchmal vielleicht ganz angenehm.

Rita Lansch

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