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Weil künftig mehr Informationen auf den Bon gedruckt werden müssen, werden Kassenzettel länger.

© Imago/Blickwinkel

Nichts geht mehr ohne Kassenbon: Beim Brötchenkauf muss man bald warten, bis der Zettel gedruckt ist

Ab 2020 muss bei jedem Ladenverkauf zwingend ein Kassenbeleg erstellt werden, selbst beim Kiosk oder Bäcker. Verbände kritisieren die Umweltbelastung.

Von Laurin Meyer

Sonderlich lange hat der Brötchenkauf beim Bäcker bislang nicht gedauert: bestellen, bezahlen, gehen. Das könnte sich ab dem kommenden Jahr jedoch ändern. Denn dann müssen sämtliche Händler zwingend einen Kassenbeleg ausdrucken und auf den Tresen legen – ob ihre Kunden ihn wollen oder nicht. So sieht es das Kassengesetz vor. Während die Brötchen also längst eingetütet sind, druckt die Kasse womöglich noch den Bon. Und die Kunden müssen warten.

Das deutsche Bäckerhandwerk hält das für Irrsinn. „Wir reden über die Reduktion von Einwegbechern, schaffen dann aber auf der anderen Seite Müllberge aus beschichtetem Papier“, sagt Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Schneider rechnet vor: Bei durchschnittlich 100.000 Kunden je Verkaufsfiliale würden sich über fünf Milliarden Bons aus Papier im Jahr ansammeln. Das entspreche nur für das Bäckerhandwerk der zweieinhalbfachen Strecke von der Erde bis zum Mond.

Der Verband sieht darin nicht nur Nachteile für die Umwelt, sondern auch für das Geschäft: nämlich mehr Bürokratie und höhere Kosten für Papier. Dabei wollen laut Schätzungen des Verbands nur drei Prozent der Kunden überhaupt einen Kassenbeleg mitnehmen.

Dem Bundesfinanzministerium, das die sogenannte Belegausgabepflicht auf den Weg gebracht hat, geht es auch gar nicht um die Kunden. Es will mit der Bon-Pflicht gegen Kassenmanipulation und Steuerbetrug vorgehen. Finanzbeamte sollen anhand des Bons besser prüfen können, ob ein Verkauf auch wirklich mit den Kassenaufzeichnungen im Geschäft übereinstimmt – zumindest theoretisch. Denn der Kunde ist nicht verpflichtet, den Kassenzettel aufzubewahren. Er darf den Bon auch weiterhin in den Müll werfen.

Eigentlich, erklärt der Handel, hätte der Abgleich vom kommenden Jahr an schon automatisch ablaufen können. Denn auch ein digitales Kassensystem mit technischer Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, sollte per Gesetz eingeführt werden. Das Problem: Es gebe auf dem Markt noch kein zertifiziertes System, kritisiert der Handelsverband Deutschland (HDE). Und so gewährt die Bundesregierung einen Aufschub zur Umrüstung der Kassen, zunächst bis September 2020.

Über Ausnahmen entscheidet das Finanzamt

Die neue Pflicht betrifft die gesamte Wirtschaft. Bäcker, Gastronomen, Friseure, Kioskbetreiber – sie alle müssen künftig einen Beleg ausgeben. Vor allem für Unternehmen, die viele kleine Waren von geringem Wert verkaufen, steige die Belastung überproportional, sagt HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann. Einzelne Unternehmer könnten sich aber von der Pflicht befreien lassen, bei persönlicher oder sachlicher Härte, so sieht es die Abgabenordnung vor. Das sei etwa dann der Fall, wenn ein Händler „Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen“ verkauft.

Jetzt wissen wir endlich, wer die großen Steuerhinterzieher im Land sind: Bäckereien und Kioske. Da muss man dann bei den kreativen Millionären, ihren Börsengeschäften und Auslandskonten gar nicht mehr hinschauen.

schreibt NutzerIn happyrocker

Was genau das heißt, entscheidet die örtliche Finanzbehörde im Einzelfall. Allein die entstehenden Kosten anzuführen, genüge jedenfalls nicht, macht die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen auf Nachfrage deutlich. Unklar ist auch, wie viele Befreiungswünsche bei den Berliner Finanzämtern bereits eingegangen sind. „Die Anträge werden nicht gesondert statistisch erfasst“, erklärt ein Sprecher. Das Bundesfinanzministerium verweist aber darauf, dass Händler die Bons nicht zwingend auf Papier drucken müssten. „Es bleibt den Kasseninhabern unbenommen, Belege beispielsweise auch per Mail oder auf das Handy auszugeben“, heißt es.

Deutschland ist Spitzenreiter im Papierverbrauch

Dass Bäcker ihre Quittungen für den Brötchenkauf nun als Mail-Anhang oder per SMS verschicken, wird vermutlich die Ausnahme bleiben. Und so dürften milliardenfach zusätzliche Quittungen gedruckt werden. „Deutschland liegt beim Papierverbrauch ohnehin schon weit vorne im internationalen Vergleich“, kritisiert Manuel Fernandez vom Umweltverband BUND.

Schätzungen zufolge nutzt jeder Deutsche pro Kopf rund 240 Kilogramm Papier oder Pappe im Jahr. Das liegt nicht zuletzt am starken Onlineversandhandel. Nach Angaben der Bundesregierung ist der Verbrauch in Deutschland damit so hoch wie in keinem anderen Industrie- und Schwellenland der G20-Gruppe. Zum Vergleich: In Großbritannien fällt pro Kopf gerade einmal die Hälfte an Zettel, Bons und Kartons an.

Der Onlinehandel boomt - der Verpackungsmüll wächst.
Der Onlinehandel boomt - der Verpackungsmüll wächst.

© Rolf Vennenbernd/dpa

Die neue Regelung schade der Umwelt also nur noch weiter, erklärt Fernandez. Hinzu kommt: Viele Bons dürften deutlich länger werden als bisher. Denn auf die Quittungen gehören fortan zwingend der Name und die Anschrift des Händlers, das Datum sowie der Zeitpunkt des Vorgangbeginns und der Vorgangsbeendigung – also die Zeit zwischen Bestellung und Bezahlung. Außerdem müssen Händler neben dem Preis auch die Menge und Art der Ware sowie den Steuerbetrag auf dem Zettel vermerken.

Kritiker sehen sogar eine Gesundheitsgefahr

Für Kassierer könnte die neue Pflicht sogar ein gesundheitliches Risiko darstellen, warnen Umweltexperten. Denn die meisten Bons beinhalten Bisphenol, das für die Beschichtung von Thermopapier verwendet wird. Die Chemikalie steht im Verdacht, das Hormonsystem des Menschen zu schädigen oder Krankheiten wie Herz-Kreislaufstörungen zu begünstigen. Die EU hat den Stoff deshalb schon vor einigen Jahren als besonders besorgniserregend gelistet.

Zwar wird die bisher häufig verwendete Form der Chemikalie, Bisphenol A, ab dem kommenden Jahr verboten, wie das Umweltbundesamt erklärt. Dass die Ersatzstoffe aber weniger gesundheitsschädlich sind, bezweifeln Umweltschützer. „Viele Hersteller sind dazu übergangenen, Bisphenol S zu verwenden, eine nahezu identische Chemikalie mit ähnlich problematischen Eigenschaften“, sagt Fernandez. „Bis zu dessen Verbot werden wieder Jahre vergehen.“ Der BUND fordert deshalb ein Verbot von ganzen Chemikaliengruppen statt immer nur einzelner Stoffe.

Lush setzt auf Ökobons

Zudem gibt es bereits zweifelsfrei unschädliche Alternativen. Die Firma Ökobon aus dem bayrischen Aindling vertreibt Papierrollen aus nachhaltiger Holzwirtschaft und ohne Phenole oder chemische Farbentwickler. Viele Händler dürften im Ökobon jedoch einen Nachteil sehen: den Preis. Denn während die Standardrolle meist für unter einen Euro zu bekommen ist, kostet die umweltfreundliche Alternative teilweise das doppelte.

Unbezahlbar sei das nicht, findet Oliver Unseld, Geschäftsführer von Ökobon. Die Kassenzettel würden ohnehin nur einen ganz geringen Teil der Gesamtkosten in einem Geschäft ausmachen. „Viele Händler wollen dennoch beim Verbrauchsmaterial sparen“, sagt Unseld. Seine Papierrollen verkauft er bislang vor allem an Bioläden, zu seinen Großkunden zählt etwa die Kosmetikkette Lush. „Wer unsere Produkte kauft, wird nicht primär auf den Preis schauen“, sagt Unseld. „Wir sprechen eine Händlergruppe an, die bewusst auf nachhaltiges Papier setzen möchte.“

Allzu streng sollen die Finanzämter bei Bon-Verweigerern übrigens nicht sein. „Der Verstoß gegen die Belegausgabepflicht ist nicht bußgeldbewehrt“, heißt es beim Bundesfinanzministerium. Allerdings könnten es Steuerprüfer als Indiz werten, dass den Aufzeichnungspflichten nicht entsprochen wurde. Es hätte schlimmer kommen können: So sollen zuerst sogar Bußgelder von bis zu 25.000 Euro im Gespräch gewesen sein.

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