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Wirtschaft: Niedersachsen muss Förderabgaben zurückzahlen

In einem neunjährigen Rechtsstreit hat das Land Niedersachsen eine herbe Niederlage hinnehmen müssen. Die hannoversche Erdgasfirma BEB GmbH hat in dritter Instanz Recht bekommen.

In einem neunjährigen Rechtsstreit hat das Land Niedersachsen eine herbe Niederlage hinnehmen müssen. Die hannoversche Erdgasfirma BEB GmbH hat in dritter Instanz Recht bekommen. Sie erhält vom Land Niedersachsen 2,5 Milliarden Mark zuviel gezahlte Förderzins-Abgaben zurück - Noch nie zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht in Berlin über einen so hohen Streitwert entschieden.

Die BEB, eine Tochter von Shell und Esso, förderte in den 80er Jahren Gas im deutsch-niederländischen Grenzraum und zahlte dafür eine Förderabgabe. Die BEB, eine Tochter von Shell und Esso, konnte rasch eine marktbeherrschende Stellung in Norddeutschland einnehmen. Die Abgabe basierte auf der Schätzung, das Aufkommen läge je zur Hälfte auf deutschen und auf niederländischem Gebiet. Die Kontrolle der Förderverhältnisse sollte jedes Jahr erfolgen, wurde jedoch jahrelang ungenau durchgeführt. Anfang der 90er Jahre merkte man, dass fast nur niederländisches Gas von BEB gefördert worden war, und dafür - so stellte das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag fest - durfte kein Förderzins erhoben werden. In drei niedrigeren Gerichtsinstanzen hatte Niedersachsen bereits verloren. In der Zeit trieben die Zinsen von 650 Millionen Mark die Kosten zusätzlich in die Höhe.

Mit dem Urteil kommt Niedersachsen in Finanznöte. Die Neuverschuldung hat das Land schon nahezu ausgeschöpft. Vermutlich nimmt das Land nun einen Kredit auf, der in den Etat 2001 ein Loch reißen wird. Ein Fehlbetrag müsste dann bis Ende 2003 ausgeglichen werden. Die erste Hoffnung in Hannover ist nun, dass es sich die BEB auf eine Ratenzahlung einlässt oder auf einen Teil der Summe verzichtet. Die zweite Hoffnung ist, dass sich alle Länder über den Länderfinanzausgleich an der Rückzahlung beteiligen. Niedersachsen müsste in diesem Fall lediglich auf rund 230 Millionen Mark tragen, da gegenwärtig auch alle Förderzinseinnahmen in den Finanzausgleich fließen. Baden-Württemberg hat bereits dagegen protestiert. Denn in den 70er und 80er Jahren hatte Niedersachsen die Einnahmen teilweise einbehalten können. Laut einem Gutachten des früheren Verfassungsrichter Paul Kirchhof müsste Niedersachsen 1,8 Milliarden Mark alleine tragen.

wal

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