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OFFENE IMMOBILIENFONDS: Was sich im Jahr 2013 ändert

Ab 1. Januar 2013 können pro Kalender-Halbjahr Anteile an Offenen Immobilienfonds im Wert von 30 000 Euro zum jeweiligen Rücknahmepreis zurückgegeben werden.

Ab 1. Januar 2013 können pro Kalender-Halbjahr Anteile an Offenen Immobilienfonds im Wert von 30 000 Euro zum jeweiligen Rücknahmepreis zurückgegeben werden. Bedingungen dafür gibt es nicht. Damit sollen Offene Immobilienfonds für Kleinanleger attraktiv bleiben. Großanleger dagegen können dann nicht mehr Anteile in sechs- oder siebenstelliger Höhe verkaufen. Genau diese Praxis hatte viele Fonds in Schwierigkeiten gebracht, weil die Liquidität für die Rückzahlung solch großer Summen nicht ausgereicht hatte. Fonds mussten deshalb Verkauf und Rücknahme der Anteile einstellen, etliche mussten aufgeben. Wer nach dem 1. Januar erstmals Anteile an einem Offenen Immobilienfonds kauft, muss diese mindestens 24 Monate halten. Allerdings gilt auch hier: Bis 30 000 Euro kann auch ein Neu-Investor Anteile pro Kalender-Halbjahr ohne jede Vorbedingung wieder zurückgeben, über das Jahr gesehen also insgesamt für 60 000 Euro.

Generell gilt für alle Besitzer von Offenen Immobilienfonds eine zwölfmonatige Kündigungsfrist für Anteile, die über 30 000 Euro je Kalender-Halbjahr liegen. Im Sommer war kurzzeitig ein Verbot von neuen Offenen Immobilienfonds in der Diskussion, dies ist vom Tisch. Allerdings sind die genauen Vorgaben noch nicht klar, der Gesetzgebungsprozess läuft noch. Die Branche wehrt sich unter anderem dagegen, dass Neuanlegern die Möglichkeiten genommen werden soll, pro Halbjahr generell Anteile abgeben zu können. Auch der Vorschlag, dass neu aufgelegte Fonds nur noch an maximal vier Terminen pro Jahr ausgegeben werden und nur einmal pro Jahr zurückgegeben werden können, trifft auf Kritik. Damit wären auch Auszahlpläne mit monatlichen Zahlungen aus Offenen Immobilienfonds zur Altersvorsorge nicht mehr möglich. Anteile sollten, so der Branchenverband BVI, wie bisher auch täglich handelbar sein. ro

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