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Wirtschaft: Parkettleger ohne Meisterbrief

Die neue Handwerksordnung

Die Handwerksordnung ist nach 50 Jahren grundsätzlich reformiert worden. In vielen Berufen muss man künftig nicht mehr Meister sein, um einen Betrieb leiten zu dürfen. Statt in 94 Berufen besteht der Meisterzwang ab dem kommenden Jahr nur noch in 41. Nötig ist der Meisterbrief dann, wenn durch die unsachgemäße Ausübung Gefahren für Gesundheit oder Leben Dritter entstehen können, oder aber, wenn in dem Gewerbe besonders viele Jugendliche ausgebildet werden.

Auch ohne Meisterbrief kann man sich künftig in folgenden Berufen selbstständig machen:

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger; Betonstein- und Terrazzohersteller; Estrichleger; Behälter- und Apparatebauer; Uhrmacher; Graveure; Metallbildner; Galvaniseure; Metall- und Glockengießer; Schneidewerkzeugmechaniker; Gold- und Silberschmiede; Parkettleger; Rollladen- und Jalousiebauer; Modellbauer; Drechsler/ Holzspielzeugmacher; Holzbildhauer; Böttcher; Korbmacher; Damen- und Herrenschneider; Sticker; Modisten; Weber; Segelmacher; Kürschner; Schuhmacher; Sattler und Feintäschner; Raumausstatter; Müller; Brauer und Mälzer; Weinküfer; Textilreiniger; Wachszieher; Gebäudereiniger; Glasveredler; Feinoptiker; Glas- und Porzellanmaler; Edelsteinschleifer und -graveure; Fotografen; Buchbinder und -drucker, Schriftsetzer, Drucker; Siebdrucker; Flexographen; Keramiker; Orgel- und Harmoniumbauer; Klavier- und Cembalobauer; Handzuginstrumentenmacher; Geigenbauer; Bogenmacher; Holz- und Metallblasinstrumentenmacher; Zupfinstrumentenmacher; Vergolder; Schilder- und Lichtreklamemechaniker. Tsp

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