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Wirtschaft: Pillen aus dem Netz legal

EU-Gerichtshof wird Internet-Apotheken wohl zulassen

Berlin / Brüssel (fw/msb). Die deutschen Apotheken müssen sich auf die Konkurrenz aus dem Internet einstellen. Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Christine StixHackl hält den Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und deren Werbung für zulässig, erklärte sie am Dienstag in Luxemburg in einem Gutachten. Darin steht, dass das deutsche Verbot des Versand- und Internethandels mit Arzneimitteln nur zu rechtfertigen sei, wenn es sich um nicht zugelassene Produkte handele. Erfahrungsgemäß ist zu erwarten, dass die Richter des Europäischen Gerichtshofes sich in ihrem Urteil der Position der Generalanwältin anschließen werden.

Der deutsche Apothekerverband hatte gegen eine niederländische Apotheke geklagt, die seit Juni 2000 unter dem Namen Doc-Morris rezept- und nicht rezeptpflichtige Arzneimittel im Internet anbietet. In Deutschland sind der Versandhandel und die Werbung dafür verboten. Dies erschwert nach Ansicht der Generalanwältin den Zugang zum deutschen Markt für ausländische Apotheken erheblich und bildet damit eine Behinderung der Warenverkehrsfreiheit. Das abschließende Urteil wird noch vor der Sommerpause erwartet.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt plant in ihrer Gesundheitsreform, den Versandhandel von Arzneimitteln zuzulassen. „Wir fühlen uns bestätigt“, sagte eine Sprecherin am Dienstag. Die Ministerin verspricht sich vom Versandhandel, über den Medikamente billiger als in der Apotheke verkauft werden, Einsparungen für die Krankenkassen in Milliardenhöhe. Die CDU steht allerdings auf seiten der Apotheker und stellt sich dagegen. Für das Gesamtpaket der Reform braucht die SPD die Zustimmung der CDU im Bundesrat.

Die Apotheker fürchten angesichts der Konkurrenz aus dem Netz um ihre Existenz. Sie behaupten, dass die Internet-Apotheke die Sicherheit beim Medikamentenverkauf beeinträchtigen werde. Dem Gutachten vom EuGH wollten sie am Dienstag kaum Bedeutung zusprechen: Es sei „kein Urteil, sondern lediglich ein Vorschlag für die noch zu treffende Entscheidung des EuGH“, teilte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mit.

Die Internetapotheke Doc-Morris dagegen geht von einem positiven Urteil des EuGH aus. „Von der besseren Rechtssicherheit versprechen wir uns viele neue Kunden in Deutschland“, sagte Doc-Morris-Chef Ralf Däinghaus.

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