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Wirtschaft: Postagenturen bereiten Klagen vor

Gericht soll Einschnitte bei der Vergütung klären

Berlin - Der Streit zwischen der Deutschen Post und den Postagenturen über niedrigere Vergütungssätze schwelt weiter. „Wir werden im nächsten Vierteljahr Klage gegen die Absenkung einreichen“, sagte Thorsten Modery vom Postagenturnehmerverband (PAGD) dem Tagesspiegel. Daneben werde eine zweite Klage vorbereitet, weil sich die Post weigere, von ihr gekündigten Agenturen, die die neuen Regelungen nicht akzeptieren, einen Ausgleich zu zahlen. Ein Postsprecher sagte, der Konzern sehe den Klagen gelassen entgegen.

Von den gut 13000 Postfilialen führt der Konzern noch rund 6000 in Eigenregie. 7000 sind Agenturen, deren Eigentümer dafür von der Post vergütet werden, dass sie Dienstleistungen des Unternehmens anbieten. Vor zwei Jahren kündigte die Post an, die Regeln für die Vergütung neu zu fassen. Das bedeutet für die meisten Agenturen, dass sie weniger Geld bekommen. Die Post begründet den Schritt damit, dass das Agentursystem wirtschaftlicher werden müsse. Deshalb wurde die Grundvergütung gesenkt und stärker der Verkaufserfolg honoriert.

Ein Teil der Agenturbetreiber beschwert sich jedoch, dass die neuen Vergütungssätze nicht kostendeckend seien. Der PAGD schätzt den Rückgang der Vergütung auf etwa 30 Prozent, die Post hingegen auf zehn bis 15 Prozent. Bei kleinen Agenturen geht es demnach teilweise nur um eine um 100 Euro verringerte Vergütung, bei größeren um 10000 Euro oder mehr.

Rund 2000 Agenturen wurde nach Moderys Schätzung in den vergangenen zwei Jahren durch die Post gekündigt, weil sie nicht auf die geänderten Bedingungen eingehen wollten. Der PAGD halte aber an seiner Auffassung fest, dass die Änderungen so nicht zulässig sind. Dazu sei gerade ein Rechtsgutachten fertig gestellt worden. Die Frage solle jetzt grundsätzlich am Beispiel einiger Beispiele vor Gericht geklärt werden. Das Gleiche gelte für die Frage, ob die Post bei einer Kündigung der Agentur einen Ausgleich zahlen müsse. Dazu soll für „ein, zwei Fälle“ Klage geführt werden. „Geltend machen muss den Anspruch aber letztlich jeder einzelne Betreiber selber“, sagte Modery.

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