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Wirtschaft: Preisbindung für Franchisenehmer ist gefallen

BERLIN/KARLSRUHE (ukn/Sch/Tsp).Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat mit einem Grundsatzurteil am Dienstag die Freiheit selbständiger Franchise-Unternehmen gestärkt, ihre Preise selbst zu bestimmen.

BERLIN/KARLSRUHE (ukn/Sch/Tsp).Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat mit einem Grundsatzurteil am Dienstag die Freiheit selbständiger Franchise-Unternehmen gestärkt, ihre Preise selbst zu bestimmen.Eine der großen Mietwagenunternehmen der Bundesrepublik, die Sixt AG, wurde wegen unzulässiger Preisbindung der Franchisenehmer zu Schadenersatz verurteilt.(AZ: KZR 11/97) Die Sixt AG unterhält etwa 200 Filialen in Deutschland, darüber hinaus hat sie mit 13 selbständigen Betrieben sogenannte Franchise-Verträge.

Die bundesweit arbeitende Autovermietung bietet Kunden an, Autos in der nächstgelegenen Niederlassung zu mieten; diese müssen dann nicht zum Ausgangsort zurückgebracht werden, sondern können am Zielort an der nächstliegenden Niederlassung wieder abgegeben werden.Hierfür wirbt die Sixt AG bundesweit unter Angabe der Preise.Die Franchisenehmer, die selbständige Unternehmen bleiben und das wirtschaftliche Risiko für ihren Betrieb tragen, sind in das Reservierungssystem von Sixt eingebunden.Ihnen wird vertraglich empfohlen, die von Sixt veröffentlichten Preise zu übernehmen.Folgen sie der "Empfehlung" nicht, sind sie aufgefordert, den von Sixt vermittelten Auftrag wieder an das Unternehmen zurückzugeben.

Bereits das Oberlandesgericht München hatte diese Vertragsgestaltung 1997 als unzulässige Preisbindung beurteilt.Auf die von Sixt eingelegte Revision bestätigte der Kartellsenat des BGH am Dienstag das Münchener Urteil in allen wesentlichen Punkten.In der Begründung heißt es, das Verbot der Preisbindung gelte grundsätzlich auch für Franchisebeziehungen.Die Regelung der Sixt AG stelle aber eine kartellrechtswidrige Umgehung dieses Verbots dar.Zwar gebe es in den Verträgen keine ausdrückliche Absprache zur Übernahme der Sixt-Preise.Faktisch seien die Franchisenehmer jedoch hierzu gezwungen.

Die Franchisenehmer erhielten in einem weiteren Punkt grundsätzlich recht.Sixt hatte bisher nicht sämtliche Preisnachlässe, die Fahrzeughersteller dem Großabnehmer Sixt ausbezahlen, an die Franchisenehmer weitergegeben.Die verlangten deshalb Auskunft über Werbekostenzuschüsse und andere Einkaufsvorteile.Zu dieser Auskunftserteilung wurde die Sixt AG nun grundsätzlich verurteilt.Wieviel der Zuschüsse Sixt am Ende an die Franchisenehmer weitergeben muß, wurde vom BGH bislang nicht entschieden.Eine Sixt-Unternehmenssprecherin nannte das Urteil unproblematisch.Die 13 Franchisepartner machten nur ein Prozent des Konzernumsatzes aus, der für 1998 auf rund vier Mrd.DM geschätzt wird.

Das BGH-Urteil könnte auch für andere Unternehmen Folgen haben.Bereits im vergangenen November hatte das Bundeskartellamt ein Bußgeld von 2,5 Mill.DM gegen den italienischen Konzern Benetton verhängt.Der Franchisegeber McDonald Deutschland fühlt sich allerdings nicht betroffen.Wie Kommunikationsdirektor Matthias Baumgarten gegenüber dem Tagesspiegel äußerte, spreche das Unternehmen nur unverbindliche Preisempfehlungen aus, an die sich jedoch kein Frachisenehmer halten müsse.Man liefere sogar variierende Preisaufkleber aus, zwischen denen die Betriebe wählen könnten.Der deutsche Franchise-Verband fühlt sich durch das Urteil des BGH bestätigt.Nach Auslegung seines Geschäftsführers Felix Peckert hat das Gericht vornehmlich das von Sixt betriebene Rückvergütungssystem kritisiert, nicht aber das Vorhandensein von Rahmenabkommen zwischen Franchisegeber und -nehmer.

Feste Preisvorgaben von Herstellern und Lieferanten sind in Deutschland weiterhin nur für Verlagserzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften erlaubt; für die übrigen Produkte dürfen lediglich unverbindliche Preisempfehlungen abgegeben werden.

Bei Franchise-Systemen stellt ein Unternehmen seinen Lizenznehmern Markennamen sowie Leistungen wie Vertrieb, Marketing und Schulung zur Vefügung.Im Gegenzug sind die Lizenzgeber sowohl berechtigt als auch verpflichtet, die Franchise-Pakete gegen Entgelt zu nutzen.

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