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Wirtschaft: Private Kliniken klagen gegen Subventionen

Private Krankenhausgruppe Asklepios will in Brüssel gegen den Defizitausgleich für öffentliche Krankenhäuser vorgehen

Frankfurt (Main) (ant/HB). Mit einer Beschwerde bei der EUKommission will die private Klinikgruppe Asklepios Kliniken GmbH gegen die Subventionierung öffentlicher Krankenhäuser vorgehen. Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung für das kommende Jahr geplanten Nullrunde für Krankenhäuser will das Unternehmen nach Worten des Hauptgeschäftsführers Elmar Willebrand verhindern, dass die Häuser der Länder und Kommunen vom staatlich verordneten Sparzwang indirekt befreit werden.

Die Gruppe, die bundesweit 64 Kliniken für Kassen- und Privatpatienten betreibt, will von den EU-Wettbewerbshütern prüfen lassen, ob die milliardenschweren Verlustausgleiche, die insbesondere Kreiskrankenhäuser aus öffentlichen Haushalten erhalten, als verbotene Beihilfen zu werten sind.

Ein Subventionsverbot würde die Liberalisierung des Krankenhausmarktes drastisch beschleunigen und dazu führen, dass eine Reihe defizitärer Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft schließen müssten. Die Rolle größerer Klinikgruppen, zu denen außer Asklepios auch Sana, Helios und die börsennotierte Rhön-Klinikum AG zählen, würde gestärkt. Sie zeichnen sich im allgemeinen durch günstigere Kostenstrukturen aus und hätten deshalb in einem freien Wettbewerb voraussichtlich die Nase vorn.

Auf öffentliche Träger entfallen in Deutschland gut ein Drittel der Allgemeinkrankenhäuser. Nach kirchennahen und anderen freigemeinnützigen Organisationen stellen sie damit den zweitgrößten Anbieter von Krankenhausdienstleistungen. Private Anbieter betreiben nach Angaben des Statistischen Bundesamts knapp ein Fünftel der rund 2000 Akutkliniken.

Hintergrund ist die 1993 eingeführte Budgetdeckelung, die einen Anstieg der Einnahmen verhindert. Da die Fallzahlen, Lohnkosten und Preise für medizintechnische Ausrüstung trotzdem steigen, sind nur noch effizient geführte Häuser in der Lage, dem zunehmenden Kostendruck aus eigener Kraft standzuhalten. Privaten Betreibern kommt hierbei zu Gute, dass sie sich leichter von den für Krankenhäuser ungeeignet geltenden Bestimmungen des Bundesangestelltentarifs (BAT) befreien und Personal mit geringer Qualifikation schlechter entlohnen können als ihre Konkurrenten in öffentlicher Trägerschaft.

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