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Wirtschaft: Professoren fordern gleiche Steuersätze

BONN (uhl/HB). Nach Auffassung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium ist die von der rot-grünen Koalition beabsichtigte Differenzierung der Steuersätze für Unternehmen in Höhe von 25 Prozent und für persönliche Einkommen in Höhe von 48,5 Prozent "kein geeigneter Weg, Beschäftigung und Wachstum zu fördern".

BONN (uhl/HB). Nach Auffassung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium ist die von der rot-grünen Koalition beabsichtigte Differenzierung der Steuersätze für Unternehmen in Höhe von 25 Prozent und für persönliche Einkommen in Höhe von 48,5 Prozent "kein geeigneter Weg, Beschäftigung und Wachstum zu fördern". Die Begünstigung des einbehaltenen Gewinns führe zu Fehlallokationen, schwäche den Kapitalmarkt und fördere die Unternehmenskonzentration, meinen die 26 Professoren in einem Brief an Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD).Das erst jetzt bekannt gewordene Schreiben stammt bereits vom 10. Mai. Es sollte das Sondervotum der Beiratsvorsitzenden, Helga Pollak, zu den "Brühler Empfehlungen" der Unternehmensteuer-Reformkommission "nachdrücklich" unterstützen. Die Ökonomen verweisen darauf, daß einbehaltene Gewinne nicht unbedingt für zusätzliche Investitionen genutzt würden, die im Inland Arbeitsplätze schafften. Zugleich bestünden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Dafür spreche auch, daß der Bundesfinanzhof sich ähnlich geäußert habe.Aus steuersystematischer Sicht müsse der Körperschaftsteuersatz für einbehaltene Gewinne mit dem Spitzensatz der Einkommensteuer übereinstimmen. Wenn die Unternehmen steuerlich entlastet werden sollten, müsse der Spitzensatz der Einkommensteuer im Gleichschritt mit dem Körperschaftsteuersatz gesenkt werden. Überdies sei bei der klassischen Einkommensteuer eine Differenzierung der Steuersätze nach Einkommensart oder -verwendung fremd. Falls Investitionen gegenüber dem Konsum begünstigt werden sollten, müsse dies auch für die investive Anlage ausgeschütteter Gewinne oder anderer Einkünfte gelten.Die Professoren empfehlen die Einführung einer international intensiv diskutierten "Flat Rate Tax". Diese Steuer zeichnet sich durch einen niedrigen einheitlichen Grenzsteuersatz aus. Eine solche Steuer könnte selbst dann aufkommensneutral eingeführt werden, wenn der Steuersatz für Unternehmen und Privatpersonen bei 25 Prozent läge. Voraussetzung dafür sei allerdings die Streichung aller Steuervergünstigungen.

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