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Wirtschaft: Profitieren vom Jahreswechsel: Ob Wohngeld oder Ökozulage - 2001 gibt es zahlreiche Neuerungen

Ob Entfernungspauschale oder Ökozulage, Heizkostenzuschuss oder Wohngeld, Teilzeitarbeit oder befristete Arbeitsverhältnisse, Erwerbsminderungsrenten oder steuerliche Abschreibungen: Auch der Jahreswechsel 2000/2001 bringt etliche Neuerungen. Hier ein Überblick, den wir in den kommenden Wochen durch Einzelbeiträge noch vertiefen werden.

Ob Entfernungspauschale oder Ökozulage, Heizkostenzuschuss oder Wohngeld, Teilzeitarbeit oder befristete Arbeitsverhältnisse, Erwerbsminderungsrenten oder steuerliche Abschreibungen: Auch der Jahreswechsel 2000/2001 bringt etliche Neuerungen. Hier ein Überblick, den wir in den kommenden Wochen durch Einzelbeiträge noch vertiefen werden.

Steuern

Die nächste Stufe der Steuerreform tritt bereits 2001 in Kraft statt 2002, wie ursprünglich geplant. Die Folge: Der Grundfreibetrag steigt von rund 12 300 Mark im Jahr 1998 auf rund 14 000 Mark im Jahr 2001. Der Eingangssteuersatz sinkt im gleichen Zeitraum von 25,9 Prozent auf 19,9 Prozent. Der Höchststeuersatz sinkt von 53 Prozent im Jahr 1998 auf 48,5 Prozent.

Entfernungspauschale

Ab dem kommenden Jahr kann jeder Arbeitnehmer unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstelle für die ersten zehn Kilometer 70 Pfennig und für jeden weiteren Kilometer 80 Pfennig ohne Kostennachweis in seiner Steuererklärung geltend machen. Dies gilt bis zu einem Gesamtbetrag von 10 000 Mark. Über diese Grenze hinaus ist ein steuerlicher Abzug mit 80 Pfennig pro Kilometer nur dann möglich, wenn der Arbeitnehmer als so genannter Fernpendler sein Auto tatsächlich nutzt oder andere Fahrtkosten nachweist.

Ökozulage

Die so genannte Ökozulage für Bauherren und Wohnungskäufer kann auch in den Jahren 2000 und 2001 noch beansprucht werden. Zunächst war vorgesehen, das Anhängsel zur Eigenheimzulage am 31. Dezember 2000 auslaufen zu lassen. Mit der Ökozulage fördert der Bund den Einbau energiesparender Techniken, zum Beispiel Solaranlagen, Wärmepumpen und Anlagen zur Wärmerückgewinnung. Acht Jahre lang bezahlt der Staat dafür 500 Mark. Allerdings nur für diejenigen, die auch einen Anspruch auf die Eigenheimzulage haben. Also acht Jahre lang 5000 Mark für Neubauten oder 2500 Mark für Altbauten erhalten. Zusätzlich gibt es 400 Mark pro Jahr für den Kauf oder Bau eines Niedrigenergiehauses. Der Heizwärmebedarf eines solchen Hauses muss die Anforderung der Wärmeschutzverordnung um mindestens 25 Prozent unterschreiten.

Heizkostenzuschuss

Der Staat zahlt für die Heizperiode 2000/2001 unter bestimmten Bedingungen einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Einen Anspruch darauf haben alle Haushalte, denen im Anspruchszeitraum Oktober 2000 bis März 2001 wenigstens drei Monate lang Wohngeld gezahlt wird: Haushalte mit geringem Einkommen - also 1650 Mark im Monat plus 650 Mark für den ersten und 550 Mark für jeden weiteren Haushaltsangehörigen - sowie BAföG-Empfänger und Altenheimbewohner. Dann gibt es je Quadratmeter Wohnfläche fünf Mark - bei Studenten und Altenheimbewohnern begrenzt auf 20 Quadratmeter, also maximal 100 Mark an Heizkostenzuschuss.

Wohngeld

Ab dem kommenden Jahr steht vielen mehr Wohngeld zu als bisher. Doch macht sich die Verbesserung erst im Laufe des Jahres bemerkbar, weil die Erhöhung erst ein Jahr nach der letzten Wohngeldfestsetzung wirkt. Wenn alos zuletzt Wohngeld zum 1. April 2000 zuerkannt wurde, gilt die Erhöhung zum 1. April 2001.Das neue Recht ist unter anderem schon vorher anzuwenden, wenn sich die Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienangehörigen erhöht oder sich das Familieneinkommen um mehr als 15 Prozent verringert hat. Auch ein Anstieg der "zu berücksichtigenden Miete" um mehr als 15 Prozent kann Auslöser für eine vorzeitige Bewilligung von Wohngeld sein.

Teilzeitarbeit

Ab dem kommenden Jahr können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass sie nur noch "in Teilzeit" arbeiten. Das gilt für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten und Mitarbeitern, deren Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate besteht. Ihr Teilzeitwunsch muss drei Monate vorher angemeldet werden. Allerdings dürfen keine "dringenden betriebliche Gründe" dem Wunsch auf Teilzeitarbeit entgegenstehen. Auch alle frei werdende Arbeitsplätze im Betrieb müssen künftig als Teilzeitarbeitsplätze ausgeschrieben werden - wiederum mit der Einschränkung, dass dies betrieblich möglich ist. Solche "betrieblichen Gründe" können etwa erhebliche Beeinträchtigungen der Organisation oder des Arbeitsablaufs oder unverhältnismäßig hohe Kosten für den Arbeitgeber sein.

Befristete Arbeitsverhältnisse

Arbeitsverträge können auch in den kommenden beiden Jahren befristet abgeschlossen werden, ohne dass dafür "sachliche Gründe" - wie etwa die Einstellung eines Arbeitnehmers für die Dauer eines bestimmten Projektes - vorliegen müssen. Ursprünglich sollte diese Möglichkeit an Silvester 2000 auslaufen. Das neue, jüngst verabschiedete Gesetz übernimmt das bisherige Recht aber nicht in allen Punkten. Nach wie vor gilt, dass ein solcher Arbeitsvertrag auf bis zu zwei Jahre befristet werden kann und dass innerhalb dieser zwei Jahre eine dreimalige Verlängerung möglich ist.

Neu für Arbeitnehmer ist, dass ein neues befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund nicht mehr zulässig ist, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits vorher ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Bisher war es möglich, mit einem Abstand von mindestens vier Monaten wieder in derselben Firma befristet arbeiten zu können, ohne dies sachlich begründen zu müssen.

Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub

Freuen können sich junge Mütter und Väter: Die Einkommensgrenze für das Erziehungsgeld vom siebten Lebensmonat des Kindes an erhöht sich für Eltern mit einem Kind von 29 400 Mark netto jährlich auf 32 200 Mark, für Alleinerziehende von 23 700 Mark auf 26 400 Mark im Jahr. Für weitere Kinder werden den Jahresbeträgen statt bisher 4200 Mark ab 2001 je 4800 Mark zugeschlagen. Übersteigt das Einkommen diese Grenzen wird es zum Teil auf das Erziehungsgeld angerechnet - ab 46 000 beziehungsweise 40 200 Mark pauschaliertem Netto gibt es für "Eineltern" kein Erziehungsgeld mehr. Neu ist die Möglichkeit, die Dauer des Bezuges von Erziehungsgeld auf ein Jahr zu beschränken und den Betrag von 600 auf 900 Mark monatlich aufzustocken.

Künftig heißt es außerdem nicht mehr Erziehungs-"urlaub", sondern "Elternzeit". Eltern können nun ganz oder zeitweise gemeinsam Elternzeit nehmen. Ihre Arbeitsplätze bleiben in dieser Zeit erhalten. Nach wie vor können die Eltern die Elternzeit unter sich in bis zu vier Abschnitte aufteilen - müssen sich aber schon beim Antrag auf Erziehungsgeld auf die Zeiträume festlegen.

Erwerbsminderungsrenten

Renten wegen Berufsunfähigkeit wird es vom Jahr 2001 an nicht mehr geben. Ausgenommen sind Renten von Versicherten, die am 1. Januar 2001 bereits 40 Jahre alt sind. Ansonsten gibt es nur noch Erwerbsminderungsrenten, also begrifflich auch keine Erwerbsunfähigkeitsrente mehr. Das neue Recht stellt auf ein "Restleistungsvermögen" auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von weniger als drei Stunden täglich ab. Nur sie bekommen eine volle Rente ausbezahlt. Wer in der Lage ist für drei bis unter sechs Stunden täglich zu arbeiten, erhält die halbe Rente. Wer sechs oder mehr Stunden am Tag arbeiten kann, der bekommt keine Rente. Neu ist außerdem: Die nach der Zahl der Versicherungsjahre und der Verdiensthöhe errechneten Erwerbsminderungsrenten werden ab 2004 um 10,8 Prozentgekürzt. In der Zeit bis dahin wird die Kürzung stufenweise aufgebaut: Anfang 2001 mit 0,3 Prozent beginnend und monatliche um je weitere 0,3 Prozent steigend.

Abschreibungen

Vom Jahr 2001 an gelten neue amtliche Tabellen für die Abschreibung von Wirtschaftsgütern. Das bedeutet, dass Unternehmer Maschinen und Büromöbel über einen längeren Zeitraum abschreiben, weil der Staat unterstellt, dass sie tatsächlich länger genutzt werden als bisher angenommen. Unter dem Strich kann ein Wirtschaftsgut zwar weiterhin voll abgeschrieben und entsprechend steuerlich berücksichtigt werden, allerdings auf kleinere Teilbeträge verteilt.

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