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Prozess: Friede Springer gewinnt den Erbstreit

Friede Springer, die Witwe des legendären Verlagsgründers Axel Cäsar Springer, hat sich gegen den Springer-Enkel Axel Sven durchgesetzt. Die Macht im Springer-Konzern bleibt bei ihr.

Die Verleger-Witwe darf ihre Mehrheitsanteile am größten europäischen Zeitungsverlag ("Bild", "Welt") behalten. Das Hamburgische Oberlandesgericht entschied heute, die Berufung des Springer-Enkels Axel Sven Springer abzuweisen. Der Lieblingsneffe Springers sah sich von Friede Springer und Testamentsvollstrecker Bernhard Servatius unrechtmäßig um den Großteil seines Erbes gebracht und geht seit Jahren juristisch gegen Friede Springer vor.

Nach dem Tod des Konzerngründers im Oktober 1985 hatte dessen Testamentsvollstrecker Servatius behauptet, dass das vorliegende Dokument nicht der tatsächliche letzte Wille Springers sei. Er habe sich kurz vor seinem Tod umentschieden. Während ursprünglich die Witwe 50 Prozent sowie Axel Sven und Springers Tochter Barbara je 25 Prozent Verlagsanteile erhalten sollten, soll Springer dann seiner Frau 70 Prozent und neben anderen Axel Sven nur fünf Prozent zugedacht haben. In einer Einverständniserklärung hatten alle beteiligten Parteien dem zugestimmt.

Gericht: Kein Zweifel an der Verteilung

In einer weiteren notariellen Vereinbarung vom 17. Dezember 1985 hatte Axel Sven Springer außerdem von seinem ursprünglichen 25-Prozent-Anteil zehn Prozent an Friede Springer abgetreten. Nachdem er im Sommer 2002 beide Vereinbarungen angefochten hatte, klagte Friede Springer auf Feststellung, dass ihr sein Zehn-Prozent-Anteil wirksam übertragen worden sei.

In der Entscheidung des Hamburger Gerichts heißt es nun, die Richter seien nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass Verleger Axel Springer so habe testieren wollen, wie es seine Ehefrau, seine Kinder und Enkelkinder nach seinem Tode auch vereinbart hätten. Dieser Wille, das Testament so zu ändern, habe auch bis zu seinem Tod fortbestanden, lautet die Urteilsbegründung. Der Senat habe zudem keine Zweifel an der Wirksamkeit der Übertragung der Erbteile und der Firmenanteile. Die Beweisaufnahme habe nicht ergeben, dass Vereinbarungen, die von den Beteiligten nach dem Tod Springers getroffen wurden, unwirksam seien. (kj/ddp)

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