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Wirtschaft: Putin will den Ölkonzern Jukos vor dem Bankrott bewahren

Gericht bestätigt Steuerschulden von 2,9 Milliarden Euro – doch der Energiekonzern setzt weiterhin auf Verjährung

Moskau - Ein Moskauer Berufungsgericht hat am Freitag die Steuernachforderung an den russischen Ölkonzern Jukos in Höhe von rund 2,9 Milliarden Euro bestätigt. In der kommenden Woche will das Gericht nun entscheiden, wann das Unternehmen die Rekordsumme zahlen muss. Diese Zahlung könnte den mächtigen Ölkonzern in den Ruin treiben. Russlands Präsident Wladimir Putin hatte jedoch tags zuvor erklärt, die Regierung werde alles tun, um den Bankrott des Konzerns zu vermeiden.

An der Moskauer Börse werteten die Investoren diese Aussage offenbar als eine Chance, die drohende Pleite möglicherweise zu verhindern. Die Jukos-Aktien, die noch am Mittwoch, als der Prozess gegen den ehemaligen Jukos-Chef Michail Chodorkowskij begann, um mehr als 14 Prozent nachgegeben hatten, stiegen am Donnerstag innerhalb weniger Minuten um mehr als 34 Prozent. Am Freitag gab das Papier dann wieder nach.

Das Ministerium für Steuern und Abgaben will nach der Prüfung der Unterlagen des Ölkonzerns Steuern für das Jahr 2000 nachfordern und hatte am 14. April geklagt. Die Berufungskammer der Arbitrage – des Moskauer Wirtschaftsgerichts – bestätigte nun am Freitag eine erstinstanzliche Entscheidung vom 14. Mai. Für russische Verhältnisse ist das ein rekordverdächtiges Tempo.

Sollten die Gerichtsvollzieher schon kommende Woche bei Jukos vorstellig werden, bedeutete dies den Bankrott eines der profitabelsten russischen Unternehmen. Denn der Löwenanteil der Aktiva des Konzerns wurde bereits Anfang November eingefroren und kann gegenwärtig nicht veräußert werden. Bislang ist nämlich nicht klar, ob es im Ergebnis des Prozesses gegen Chodorkowskij und weitere Topmanager des Konzerns nicht noch zu weiteren Forderungen kommt. Chodorkowskij wird Steuerhinterziehung und Betrug zum Nachteil des Staates bei der Privatisierung Mitte der 90er Jahre vorgeworfen.

„Geltendes Recht“, hieß es in einer Pressemitteilung des Konzerns schon nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils, werde „mit Füßen getreten“. Merkwürdigkeiten sind in der Tat nicht zu übersehen: Zum einen hatte Jukos sich legaler Steuersparmodelle bedient, einschlägige Bilanzen waren bei Revisionen von Steuerprüfern des Finanzamtes anstandslos abgesegnet worden. Zum anderen handelt es sich bei den Nachforderungen zum größten Teil nicht um die Steuerschuld an sich, sondern um Verzugszinsen. Die aber können nach geltendem Recht nicht mehr eingetrieben werden. Die Forderungen beziehen sich auf das Jahr 2000, und etwaige Verzugszinsen können für diesen Zeitraum nur bis Abschluss des Finanzjahres 2003 geltend gemacht werden, das in Russland am 30. April 2004 endete.

Merkwürdig ist auch, dass Premier Michail Fradkow bisher nicht auf einen Brief des Konzerns reagierte, in dem dieser Anfang Juni Steuernachzahlungen angeboten hatte, wenn die Regierung im Gegenzug darauf verzichtet, Jukos in den Konkurs zu treiben. Wie die in Moskau erscheinende „The Moscow Times“ berichtete, habe Fradkows Sprecher den Brief nicht kommentieren wollen.

In Unternehmerkreisen kursieren indes Gerüchte, wonach der Staat die Aktienmehrheit des Konzerns erwerben könnte. Steven Dashevsky von der Moskauer Brokerfirma Aton hält das aber für eher unwahrscheinlich: Damit würde die russische Führung nur jenen Kritikern Recht geben, die davor gleich nach der Verhaftung Chodorkowskijs gewarnt hatten. Für wahrscheinlicher hält er, dass ein vom Staat bestellter Konkursverwalter Jukos in mehrere Einheiten zerlegt. Die Interessen ausländischer Investoren, so ein kremlnaher Duma-Abgeordneter aus dem Wirtschaftsausschuss, würden dabei gewahrt bleiben.

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