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Wirtschaft: Ratgeber Selbstständigkeit: Neue Versicherungsmöglichkeiten

Arbeitslose, die lange ohne Job sind und auch in naher Zukunft nicht mit einer Arbeitsstelle rechnen, können sich mit Mut, Geschick und der Hilfe der Arbeitsämter selbstständig machen und sich so aus ihrer misslichen Lage befreien. Doch wer den Gang in die eigenverantwortliche Chefetage wählt, der sollte gut vorbereitet und darüber informiert sein, was ihn als Firmengründer erwartet.

Arbeitslose, die lange ohne Job sind und auch in naher Zukunft nicht mit einer Arbeitsstelle rechnen, können sich mit Mut, Geschick und der Hilfe der Arbeitsämter selbstständig machen und sich so aus ihrer misslichen Lage befreien. Doch wer den Gang in die eigenverantwortliche Chefetage wählt, der sollte gut vorbereitet und darüber informiert sein, was ihn als Firmengründer erwartet. Allein was die Sozialversicherung betrifft, ändert sich für Ex-Arbeitnehmer und Arbeitslose vieles.

Im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung wird eine der ersten Entscheidungen fällig. Es kann - im Gegensatz zur Situation bei Arbeitnehmern - jede gesetzliche Kranken-/Pflegekasse gewählt werden, allerdings nur dann, wenn unmittelbar vorher wenigstens ein Jahr lang oder in den letzten fünf Jahren zwei Jahre lang bereits eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden hat. Natürlich kann auch eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Hat der Existenzgründer eine Familie oder ist dies in der Zukunft geplant, so bietet eine gesetzliche Krankenkasse den Vorteil einer kostenlosen Mitversicherung der Angehörigen, wenn diese sich aufgrund eigener Einkünfte von mehr als 630 Mark monatlich nicht selbst versichern müssen.

Bei den "Privaten" wird auf jeden Fall pro Kopf ein Beitrag fällig. Das Arbeitsamt übernimmt in den ersten sechs Monaten der Selbstständigkeit in der Regel die Hälfte der zu zahlenden Beiträge (in beiden Fällen in Höhe der Anteile zur gesetzlichen Krankenversicherung).

Wer als Selbstständiger - wie vorher als Arbeitnehmer oder Arbeitsloser - in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein will, der wendet sich an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder eine Landesversicherungsanstalt (LVA). Dort ist sowohl eine Pflicht- als auch eine freiwillige Versicherung möglich. Die Pflichtversicherung erfordert "Beitragsdisziplin" entsprechend dem Einkommen - freiwillige Beiträge lassen mehr Spielraum. Im Leistungsbereich "wiegen" Pflichtbeiträge allerdings schwerer. Existenzgründer sind übrigens in den ersten drei Jahren von der Vermutung ausgenommen, gegebenenfalls als Scheinselbstständige, also als verkappte Arbeitnehmer zu gelten. Gleichwohl können sie in dieser Zeit die Pflichtversicherung wählen. Diejenigen, die der gesetzlichen Rentenversicherung den Rücken kehren möchten, nehmen am besten Kontakt mit einem der zahlreichen Lebensversicherer auf, die auch private Rentenversicherungen anbieten.

Es besteht auch eine Kombinationsmöglichkeit. Wer im Falle von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht auf Rehabilitationsmaßnahmen oder eine dann fällige Rente verzichten möchte, der kann seine Anwartschaften darauf mit der Zahlung eines Mindestbeitrags (rund 122 Mark pro Monat) an die gesetzliche Rentenversicherung aufrecht erhalten. Das rentiert sich im Regelfall aber nur dann, wenn bereits vor 1984 wenigstens fünf Jahre Versicherungszeit auf dem Rentenkonto gespeichert waren und seither für jeden Monat ein Beitrag entrichtet wurde. Weitergehende Leistungen für den Ruhestand müssen dann privat versichert werden. Auch hier beteiligt sich das Arbeitsamt im ersten halben Jahr an den Beiträgen.

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