zum Hauptinhalt

RECHTS Frage: an Gabriele Volmary Fachanwältin für Familienrecht

Muss das Kind den Vater treffen?

Ich habe ein Kind. Mit dem Vater bin ich nicht verheiratet. Wir haben auch keinen Kontakt mehr, und das finde ich gut so. Ich habe jetzt aber gehört, dass unverheiratete Väter künftig das Recht bekommen sollen, ihr Kind zu sehen. Kann ich das verhindern? Ich glaube, dass das für mein Kind nicht gut wäre.

Wenn der Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte des leiblichen, jedoch nicht rechtlichen Vaters Gesetz wird, werden Sie es wohl schwer haben zu verhindern, dass der Vater Ihres Sohnes Umgang mit ihm einfordern kann.

Die früher maßgebliche Voraussetzung für ein Umgangsrecht war, dass bereits ein dem Wohle des Kindes dienender Besuchskontakt, also eine enge soziale Bindung, bestand. Diese Voraussetzung ist nunmehr weggefallen. Sie können sich also nicht darauf berufen, der Vater habe sich in der Vergangenheit nicht um Ihren Sohn gekümmert, deshalb sei ein zukünftiger Kontakt nicht zu gestatten.

Voraussetzung für ein Umgangsrecht nach diesem neuen geplanten Gesetz ist zunächst, dass der Vater tatsächlich der biologische Vater ist. Ist dies strittig, muss die Frage durch eine Beweisaufnahme im Verfahren geklärt werden. Des Weiteren müsste er durch sein Verhalten gezeigt haben, dass er in Zukunft tatsächlich für seinen Sohn Verantwortung tragen will und, dass der Umgang dem Wohle des Kindes entspricht. Dies könnte er dadurch, dass er sich ernsthaft um eine behutsame Kontaktaufnahme bemüht, indem er zunächst Briefe schreibt oder eine Vermittlungsstelle aufsucht. Bei berechtigtem Interesse sieht das geplante Gesetz zudem ein Auskunftsrecht vor. Dies bezieht sich auf die persönlichen Verhältnisse wie etwa Schule, Gesundheit und die Wohnsituation. Foto: Thilo Rückeis

an Gabriele Volmary

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false