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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Was ist eine Teilrente?

Ich habe jetzt schon häufiger von der Teilrente gehört. Was ist das eigentlich?

In der Vergangenheit hat es verschiedene Möglichkeiten des „gleitenden Übergangs“ vom Erwerbsleben in den Ruhestand gegeben. Hierzu gehör(t)en Vorruhestand, Altersübergang oder -teilzeit. Seit Anfang der 1990er-Jahre zählt auch die Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung dazu. Hiernach ist es möglich, eine Altersrente nicht gleich in voller Höhe zu beziehen, sondern lediglich zu einem Teil. Daneben ist eine (Weiter-) Arbeit in bestimmtem Umfang möglich.

Erforderlich ist, dass alle im Gesetz genannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Hierzu gehört beispielsweise die Wartezeit (Mindestversicherungszeit). So kann zum Beispiel eine Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig gezahlt werden, wenn die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt ist. Weitere Voraussetzung ist das Einhalten bestimmter Hinzuverdienstgrenzen. Hierbei ist ein Einkommen von 400 Euro brutto monatlich „rentenunschädlich“, die Rente kann in voller Höhe gezahlt werden. Liegen Lohn oder Gehalt hingegen über 400 Euro im Monat, kann die Rente grundsätzlich (nur) noch als Teilrente gezahlt werden. Entsprechend dem Verdienst beträgt der Umfang der Teilrente dann entweder zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der vollen Rente. Je höher die Einkünfte neben der Rente, desto geringer ist der Anteil der Rente.

Während die 400-Euro-Grenze statisch ist, werden die Hinzuverdienstgrenzen für die einzelnen Teilrenten (2/3, 1/2, 1/3) individuell errechnet. Sie ergeben sich aus dem Einkommen der letzten drei Jahre vor Rentenbeginn. Hier gilt folgende Regel: Je höher der Verdienst vor Rentenbeginn, desto höher die Hinzuverdienstmöglichkeiten. Diese Aspekte sollte derjenige, der mit einer Teilrente „gleitend“ aus seiner Beschäftigung in den Ruhestand wechseln will, beachten. Ganz praktisch sollten sich Interessierte vor Rentenantragstellung bei der Rentenversicherung über ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen beraten lassen. Daneben sollten sie sich mit ihrem Arbeitgeber über die Gestaltung der Arbeitszeit und den hieraus resultierenden Verdienst verständigen. Im Ergebnis kann der Versicherte ein „Teilgehalt“ und eine Teilrente bekommen. Wichtig ist: Die errechnete Hinzuverdienstgrenze darf grundsätzlich zweimal im Jahr bis zum doppelten Betrag überschritten werden. Höhere Einkünfte oder ein weiteres Überschreiten führen jedoch zu einer Verringerung der Rente. Unter Umständen kann die Rente sogar ganz entfallen. Daher sollten sämtliche Einkommensänderungen neben dem Bezug einer Rente rechtzeitig dem Rentenversicherungsträger angezeigt werden.

Die Frage des Hinzuverdienstes neben einer Rente ist auch Inhalt des anstehenden „Regierungsdialogs Rente“. Es bleibt somit abzuwarten, ob und welche Änderungen bei den Hinzuverdienstregeln vorgenommen werden. Foto: promo

an Stefan Braatz

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