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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Wer verwaltet das Wertguthaben?

Seit Jahren habe ich bei meinem Arbeitgeber Überstunden und Weihnachtsgeld auf einem „Lebensarbeitszeitkonto“ angespart. Damit will ich die letzten Jahre vor der Rente überbrücken. Nun wechsele ich nochmals die Arbeitsstelle, mein neuer Chef übernimmt das Wertguthaben aber nicht. Was kann ich tun?

Mit einem Wertguthaben können Sie bestimmte Freistellungen von der Arbeit finanzieren. Hierzu gehören zum Beispiel Kindererziehung, Teilzeitarbeit, die Pflege von Angehörigen oder, wie Sie es vorhaben, der Übergang bis zur Altersrente. Ansparen können Sie dabei unter anderem Teile des laufenden Gehalts, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Überstunden oder nicht genommenen Urlaub.

Hinsichtlich der Verwendung des Wertguthabens bei Ende einer Beschäftigung gibt es verschiedene Varianten: Eine Möglichkeit ist dessen sofortige Auszahlung. Dabei werden jedoch auf einen Schlag gegebenenfalls Sozialabgaben und Steuern fällig, da es sich um ein Bruttowertguthaben handelt. Vor allem die Steuern können dabei den auszuzahlenden Betrag deutlich reduzieren.

Um diesen Nachteil zu minimieren, können Sie Ihr Erspartes grundsätzlich auch auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragen und dort fortführen. Dies müssten Sie aber vereinbaren. Mit der Übertragung und Fortführung erhöht sich Ihr Wertguthaben fortlaufend, so dass Ihnen für den eigentlichen Zweck und zum ursprünglich anvisierten Zeitpunkt weitere Beträge zur Verfügung stehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Wertguthaben aber auch auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen. Diese sind: Neben dem (bevorstehenden) Ende Ihres Arbeitsverhältnisses darf Ihr neuer Arbeitgeber Ihnen keine Wertguthabenverwaltung anbieten. Außerdem muss das aktuell angesparte Wertguthaben den Betrag von 15 750 Euro (2012/West) überschreiten. Ist Ihr bisheriger Arbeitgeber informiert, ein Antrag gestellt und alle Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Rentenversicherung die weiteren Formalitäten, etwa bezüglich der Überweisung des Geldes und der Vergabe einer Wertguthabennummer.

Ihr Wertguthaben wird dann von der Deutschen Rentenversicherung Bund treuhänderisch verwaltet. Ihre Beträge werden – sicher und mit angemessenem Ertrag, so ist es gesetzlich geregelt – am Kapitalmarkt angelegt. Die Anlagearten sind dabei konkret vorgegeben, es wird zum Beispiel nicht in Aktien investiert.

Für die Übertragung des Wertguthabens und seine Verwaltung entstehen Ihnen geringe monatliche Kosten. Überdies erhalten Sie eine jährliche Information, die den Saldo Ihres Guthabens, die angerechneten Kosten und den erzielten Wertzuwachs transparent macht. Wollen Sie sich noch detaillierter einen Überblick über die Wertguthabenverwaltung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund verschaffen, empfehlen wir die Seite www.drv-bund-wertguthaben.de im Internet. Foto: promo

an Stefan Braatz

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