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RECHTS Frage: an Ulrich Theil Deutsche Rentenversicherung Bund

Wann können Frauen in Rente?

Ich bin im Juli 1950 geboren und habe bis Dezember 2009 Arbeitslosengeld bezogen. Seit diesem Zeitpunkt beziehe ich keine Leistungen mehr, bin aber weiter arbeitslos gemeldet. Kann ich, wenn ich die Voraussetzungen erfülle, in diesem Jahr noch als Frau mit 60 Jahren in Altersrente gehen oder muss ich als Arbeitslose in jedem Fall den Beginn der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ab 63 Jahren „abwarten“?

Es geht Ihnen um die Frage, ob Sie zum frühstmöglichen Zeitpunkt, mit 60 Jahren und 18 Prozent Abschlägen, die Altersrente für Frauen beantragen können oder ob für Sie als Arbeitslose ausschließlich die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit mit einem späteren Rentenbeginn (im Jahr 2013) und niedrigeren Abschlägen (7,2 Prozent) in Frage kommt.

Die Antwort vorweg: Wenn Sie die Voraussetzungen für mehrere Altersrenten erfüllen, können Sie die für Sie günstigste wählen. Unterstützung erhalten Sie hierzu selbstverständlich auch vom zuständigen Rentenversicherungsträger.

Sie können im August dieses Jahres in Altersrente für Frauen gehen, da Sie vor Januar 1952 geboren sind, die Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt haben und nach dem 40. Lebensjahr mehr als zehn Jahre rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren. Diese Rente würde allerdings mit dauerhaften Abschlägen von 18 Prozent gezahlt werden. Die Tatsache, dass Sie zurzeit und auch noch weiter arbeitslos gemeldet sind, „zwingt“ Sie nicht dazu, die für Sie später beginnende Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (Rentenbeginn im August 2013) beantragen zu müssen.

Auch wenn Sie die Einschätzung, welche Rente die für Sie günstigere ist, entweder die früher beginnende oder die mit weniger Abschlägen behaftete, nur allein abgeben können, würden wir Ihnen zur früher einsetzenden Altersrente für Frauen raten; da Sie weder Anspruch auf Arbeitslosengeld I noch auf Arbeitslosengeld II und insofern keine eigenen Einkünfte haben, bietet es sich an, die Rente zum frühesten Zeitpunkt als Unterhaltsersatz zu beantragen.

Damit die Rente pünktlich gezahlt werden kann, empfehlen wir Ihnen, sich bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung rund drei bis vier Monate vor Ihrem 60. Geburtstag einen Termin für die Antragstellung geben zu lassen. Beim Beratungsgespräch können auch, falls nötig, eventuelle Fragen zum Versicherungskonto geklärt werden. Weitere Informationen gibt es beim Servicetelefon der Rentenversicherungsträger unter 0800 10004800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.Foto: Thilo Rückeis

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