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RECHTS Frage: an Wolfgang Wawro Steuerberater

Wie wird die Rente versteuert?

Ich habe gehört, dass die Rente erst ab einer monatlichen Höhe von rund 1600 Euro besteuert wird. Aber wie verhält es sich, wenn jemand 1000 Euro Rente bezieht und der Ehepartner 1900 Euro Pension? Werden dann auch Renten unter 1600 Euro besteuert?

Bei den rund 1600 Euro handelt es sich lediglich um eine Faustregel, die nur für reine Renten anzuwenden ist. Sobald weitere Einkünfte etwa aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung hinzukommen, kann diese überschlägige Rechnung nicht angewandt werden. Vielmehr ist dann eine individuelle Kalkulation nötig. Pensionen sind keine Renten, sondern Versorgungsbezüge, die zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit zählen. Bei den Renten richten sich die Besteuerungsanteile nach dem Jahr des Rentenbeginns. Bei Versorgungsbezügen gilt zunächst der volle Ansatz, dann aber vermindert um einen Versorgungsfreibetrag und einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag; auch hier richten sich die Freibeträge nach dem Jahr des Versorgungsbeginns. Als Versorgungsbezüge kommen nur solche in Betracht, die ab dem 63. Lebensjahr gezahlt werden, bei Schwerbehinderten schon ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.

Jeder Steuerpflichtige verfügt über einen Grundfreibetrag, der steuerfrei bleibt. Im Jahr 2011 beläuft sich dieser auf 8004 Euro im Jahr, bei zusammen veranlagten Ehegatten auf 16 007 Euro. Nutzt der eine Ehegatte seinen Freibetrag nicht voll aus, kann der andere Ehegatte sich diesen zunutze machen. Die Ehegatten zahlen den gleichen Steuersatz auf das gesamte Einkommen, egal wer was dazu beigetragen hat. Nutzen dagegen beide ihren Grundfreibetrag selbst aus und ist die Einkommensverteilung sehr unterschiedlich, kann das dazu führen, dass der Einkommensanteil des geringer verdienenden Ehegatten mit dem höheren Steuersatz versteuert wird, der sich aus der Ermittlung des Gesamteinkommens ergibt. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob eine getrennte Veranlagung günstiger wäre. In Ihrem Fall wäre aber von der getrennten Veranlagung abzuraten, da mit einer Rente von 1000 Euro im Monat der Grundfreibetrag nicht voll ausgeschöpft wird. Der nicht beanspruchte Teil kann dem Ehegatten mit der Pension angerechnet werden. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Wolfgang Wawro

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