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RECHTS Frage: an Wolfgang Wawro Steuerberater

Wie setze ich die Therapie ab?

Mein Sohn macht eine Therapie, die nur zum Teil von der Kasse bezahlt wird. Den Rest zahle ich privat. Obwohl mein Sohn schon seit vergangenem Mai in Behandlung ist, habe ich – wegen Querelen mit der Kasse – erst am 17. Januar dieses Jahres eine Rechnung des Therapeuten bekommen und das Geld überwiesen. Wann mache ich das geltend? Bei der Steuererklärung für 2011 oder erst nächstes Jahr für 2012?

Zunächst denken Sie bitte daran, dass Krankheitskosten einkommensteuerlich berücksichtigt werden können, wenn geeignete Beweismittel für eine krankheitsbedingte Behandlung beigebracht werden können. Unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung hatte der Bundesfinanzhof durch zwei Urteile aus dem November 2010 entschieden, dass zur Geltendmachung von Krankheitskosten ein Nachweis auch noch nachträglich durch alle geeigneten Beweismittel geführt werden kann (Az. VI R 18/09 und VI R 16/09). Eine vorherige Begutachtung eines Amtsarztes ist nicht unbedingt nötig.

Ob allein eine Hausarztbestätigung ausreichend sein kann, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, dass auch nach durchgeführter Maßnahme die Möglichkeit besteht, die medizinische Notwendigkeit zu belegen. Der Nachweis muss neutral und verlässlich die notwendigen Informationen enthalten, weil Finanzbeamte und Richter über eine medizinische Sachkunde allgemein nicht verfügen.

Wichtig: Ausgaben, die lediglich der Vorbeugung oder Erhaltung der Gesundheit dienen, gelten auch weiterhin im Steuerrecht nicht als Krankheitskosten.

Wenn die prinzipiellen Bedingungen erfüllt sind, können außergewöhnliche Belastungen unter Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung, die von den Einkünften und dem Familienstand abhängt, zu einer steuerlichen Entlastung führen. Maßgeblich ist dabei die Entstehung des Aufwandes, also der Zeitpunkt der Bezahlung. In Ihrem Fall machen Sie die Aufwendungen dann mit der Steuererklärung für 2012 geltend. Hinsichtlich des Zahlungszeitpunktes ergeben sich durchaus Gestaltungsmöglichkeiten – zum Beispiel lassen sich unter Umständen Aufwendungen bündeln, um die Hürde der zumutbaren Belastung zu überschreiten. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Wolfgang Wawro

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