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RECHTS Frage: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Soll ich gegen den Versicherer klagen?

Ich habe 2006 eine Lebensversicherung bei der Allianz geschlossen und diese 2008 gekündigt. Von meinen Beiträgen habe ich nur einen Teil zurückbekommen. Ich habe gelesen, dass die Verbraucherzentrale Hamburg wegen solcher Fälle klagen will. Was bringt das?

Die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg will die Allianz Lebensversicherung verklagen, weil sie der Auffassung ist, das Unternehmen habe ehemaligen Kunden zu wenig Geld ausgezahlt. Dabei geht es um Lebensversicherungen, die zwischen Mitte 2001 und Ende 2007 abgeschlossen und inzwischen gekündigt wurden. Die Klauseln zur Berechnung des Rückkaufswerts und zum Stornoabzug, die die Allianz in diesen Kundenverträgen verwendete, seien nicht transparent gewesen, meint die VZ. Den Kunden stehe deshalb ein höherer Rückkaufswert in Form eines Nachschlags zu. Der Versicherer behauptet das Gegenteil.

Die VZ stützt ihre Auffassung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Äußerungen des Bundesgerichtshofs (BGH) und landgerichtliche Urteile. Das Landgericht Hamburg hat kürzlich ähnliche Klauseln in Lebensversicherungen des Deutschen Rings, der Hamburg-Mannheimer und der Generali (vormals Volksfürsorge) für unwirksam erklärt, die Kunden beim vorzeitigen Ausstieg viel Geld gekostet haben. Auch hier ging es um Verträge aus der Zeit zwischen 2001 und 2007. Nach Ansicht des Gerichts konnten die Kunden hier kaum erkennen, dass sie Verluste machen, wenn sie kündigen oder keine Beiträge mehr zahlen (Az: 324 0 1116/07, 1136/07, 1153/07).

Das Urteil des Landgerichts schloss an ein Grundsatzurteil des BGH vom 12. Oktober 2005 an (Az: IV ZR 162/03, IV ZR 177/03 und IV ZR 245/03). Die Richter hatten damals Klauseln zum Rückkaufswert und Stornoabzug gekippt, die bis Herbst 2001 in Lebensversicherungsverträgen verwendet wurden. Viele Kunden kassierten daraufhin Nachschläge von einigen hundert Euro. Durch die neuen Verfahren können nun auch Kunden, die zwischen 2001 und 2007 aus einer Lebensversicherung ausgestiegen sind, auf mehr Geld hoffen. Ihr Verlust entstand vor allem durch die hohen Abschluss- und Vertriebskosten in der Anfangszeit. Erst seit 2008 sind neue Verträge etwas verbraucherfreundlicher.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist nicht rechtskräftig, endgültig entscheiden wird der BGH. Wer nicht so lange warten will, kann sich, sofern er Allianz-Kunde war, über die VZ Hamburg einer „Sammelklage“ anschließen. Teilnehmen kann, wer zwischen Mitte 2001 und Ende 2007 eine Kapital-Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung bei der Allianz abgeschlossen hat und diese 2005 oder später gekündigt hat. Für die Organisation der Klage und die Vorprüfung der Unterlagen verlangt die VZ einmalig 40 Euro. Wer sich beteiligen möchte, soll seine Unterlagen bis zum 30. Juni bei der VZ einschicken. Nähere Infos unter www.vzhh.de.Foto: promo

an Susanne Meunier

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