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RECHTS Frage: Steuerberater Wolfgang Wawro antwortet

Kann ich jetzt noch wirksam eine Selbstanzeige beim Finanzamt einreichen, obwohl der Finanzverwaltung schon Daten aus einer Schweizer Bankdaten-CD vorliegen?

Sie wissen sicherlich nicht, ob Ihre Daten auf einer der gehandelten CDs enthalten sind. Das Finanzamt weiß aus den Datensätzen zunächst nicht, ob möglicherweise mit Ihnen in Zusammenhang stehende Daten von Ihnen schon ordnungsgemäß erklärt waren oder letztlich zu einer Steuerbelastung führen. Bis dahin ist die steuerliche Ordnungswidrigkeit oder Straftat noch nicht entdeckt und eine strafbefreiende Nacherklärung kann erfolgen. Allerdings ist in solch einem Fall Eile geboten. Eile bedeutet aber kein überstürztes Handeln, denn es lauern doch einige Stolperfallen. Sie sollten daher bei jedem Zweifel den Rat eines auf diesem Rechtsgebiet bewanderten Steuerberaters oder Rechtsanwalts einholen.

Zu spät für eine strafbefreiende nachträgliche Deklaration von Kapitalerträgen ist es erst, wenn die Tat ganz oder teilweise bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste. Nicht mehr wirksam ist eine so- genannte Selbstanzeige auch, wenn ein Prüfer des Finanzamtes zur Prüfung bei Ihnen erschienen ist. Die Ankündigung etwa einer Betriebsprüfung ist noch unproblematisch, erst das Erscheinen des Prüfers gilt. Aber Achtung: Die Prüfer der Steuerfahndung kündigen sich natürlich nicht an, sondern klingeln häufig morgens früh an Ihrer Tür. Manchmal brechen sie sogar das Schloss auf.

Wer eine Nacherklärung aus irgendwelchen Gründen doch zu spät abgegeben hat, geht zwar nicht unbedingt straffrei aus, aber er darf mit einer Strafmilderung bei aufklärender Unterstützung rechnen. Schließlich ist entgegen verschiedener politischer Äußerungen keineswegs rechtlich gesichert, ob der Ankauf einer unrechtmäßig erworbenen Steuerdaten-CD durch die Finanzbehörden überhaupt rechtmäßig ist. Damit ist auch die Verwertung der Daten nicht zweifelsfrei. Wer aber diese Frage nicht unbedingt selbst vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klären lassen möchte, sollte doch eine rasche Korrektur seiner Steuerdaten vorziehen.

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