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Rechtsfrage: Kann ich als Frührentner unbegrenzt dazuverdienen?

Denise Paetow, Fachanwältin für Sozialrecht, über die abschlagsfreie vorzeitige Rente für Schwerbehinderte - und die Möglichkeiten des Zuverdienstes.

Ich bin seit 1990 als freiberuflicher Restaurator tätig und seitdem auch Mitglied der Künstlersozialkasse. Nach einer schweren Operation im Juli 2000 habe ich einen Schwerbehindertengrad von 50 Prozent. Mein offizieller Renteneintritt wäre im November 2017. Aufgrund meiner Behinderung müsste ich schon ab November 2015 Rente beziehen dürfen. Meine Frage: Wie verhält es sich mit dem Zuverdienst, unterliege ich in dieser Hinsicht Beschränkungen oder kann ich ab diesem Zeitpunkt auch unbegrenzt dazuverdienen?

Zunächst stellt sich die Frage, wie Sie in Rente gehen können, ohne dass Sie lebenslang Abschläge hinnehmen müssen. Die Regelaltersrente ohne Abschläge erhalten vor dem 1. Januar 1947 geborene Versicherte mit 65. Da Sie im April 1952 geboren sind und die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 angehoben wird, können Sie frühestens ab dem 1.November 2017 in die Regelaltersrente gehen.

Nach langen Diskussionen können seit dem 1. Juli Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, schon mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen. Andere Möglichkeiten einer abschlagsfreien vorzeitigen Rente gab es schon zuvor, etwa die Frauenrente oder die Rente für Schwerbehinderte. Die abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte können Sie erhalten, wenn Sie 63 sind und schwerbehindert. Für die Jahrgänge ab 1952 wird auch hier die Altersgrenze für eine vorzeitige Inanspruchnahme angehoben; für im April 1952 geborene um vier Monate. Ihr frühester Rentenbeginn läge also im September 2015.

Voraussetzung für eine Rente wäre aber, dass Sie die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen. Wenn Sie also vor Ihrer Zeit in der Künstlersozialkasse keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, fehlen Ihnen noch ein paar Jahre Wartezeit. In der Regel finden sich aber schon in der Ausbildung Anrechnungszeiten, die Ihnen als Wartezeit zugutekommen.

Haben Sie Anspruch auf eine vorzeitige Rente, können Sie zu dieser nicht unbegrenzt hinzuverdienen. Neben einer vorzeitigen Vollrente können Sie, ohne Einbußen hinnehmen zu müssen, monatlich nur bis zu 450 Euro hinzuverdienen. Hiervon abweichend darf Ihr Hinzuverdienst in zwei Monaten im Jahr jeweils doppelt so hoch sein, also bis zu 900 Euro betragen. Unter diesen Voraussetzungen gibt es keine Rentenkürzung.

Verdienen Sie mehr hinzu, erhalten Sie eine Teilrente. Die Hinzuverdienstgrenze bei Bezug einer Teilrente wird individuell berechnet. Angeknüpft wird dabei an das vor dem Rentenbeginn versicherte Gehalt und die rentenrechtlichen Zeiten der letzten drei Kalenderjahre. Je nachdem wie hoch ihr Einkommen ist, wird die Rente als 1/3-, 1/2- oder 2/3-Rente gezahlt. Übersteigt der Verdienst die Grenze, kann die Rente aber auch ganz entfallen. Unbegrenzt hinzuverdienen können Sie erst im November 2017, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Denise Paetow

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