zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Rechtsschutz: Das kann teuer werden

Wer einen Prozess verliert, zahlt alles - meistens jedenfalls. Rund die Hälfte der deutschen Haushalte hat deshalb das Risiko des Unterlegenen, das bei einem Rechtsstreit entstehen kann, versichert: mit einer Rechtsschutzversicherung.

Wer einen Prozess verliert, zahlt alles - meistens jedenfalls. Rund die Hälfte der deutschen Haushalte hat deshalb das Risiko des Unterlegenen, das bei einem Rechtsstreit entstehen kann, versichert: mit einer Rechtsschutzversicherung.

Das Wort "Rechtsschutz" suggeriert immer noch, dass, wer eine solche Police abschließt, tun und lassen kann, was er will - der Versicherer wird den Streit schon zahlen. Doch das ist ein Irrtum, warnt die Stiftung Warentest: "Bei kaum einer Versicherung ist so unklar, ob die Police sinnvoll ist." Ein Universalschutz im Streitfall jedenfalls sei sie nicht. Zu kompliziert seien manche Leistungsarten. Und "viele Streitfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen."

So seien viele Lebensbereiche nicht versichert, in denen das finanzielle Risiko für den Versicherer sehr hoch sei, weil es oft zum Streit komme. Dazu zählt beispielsweise das Baurecht. Ebenso wenig versichert seien zahlreiche Risiken rund um das Familien- und Erbrecht, zum Beispiel Scheidungsangelegenheiten. Aber auch Prozesse um spekulative Börsengeschäfte, Verfahren gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer sowie Streitigkeiten von mitversicherten Personen untereinander sind nicht gedeckt.

Die Versicherer bieten ihren Schutz zumeist als Paket an. Zusätzliche Risiken kann man gesondert versichern lassen; sind einige Risiken bereits anderweitig gedeckt, lassen sie sich aus dem Paket herausnehmen. Der übliche Privatrechtsschutz umfasst dabei unter anderem die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Steuerstreitigkeiten, Konflikte bei Handwerker- oder Kaufverträgen sowie die Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren. Ausgeschlossen sind Leistungen zum Beispiel bei vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.

Im Privatrechtsschutz-Paket enthalten ist der Berufsrechtsschutz, den es für Angestellte nicht solo gebe. "Wichtig kann der Berufsrechtsschutz vor allem werden", so Finanztest, "weil es im Arbeitsrechtsprozess eine Besonderheit gibt: Hier muss in der ersten Instanz jeder seine Kosten selber tragen." Der Verlierer zahlt also nicht - wie sonst - die Kosten des Gegners.

Im Rahmen des Verkehrsrechtsschutzes ist - wie beim Privatrechtsschutz - die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen versichert, Streit um Verträge im Zusammenhang mit Fahrzeugen oder die Verteidigung im Falle von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, sofern sie nicht vorsätzlich begangen wurden oder der Fahrer eines Fahrzeugs beispielsweise keinen gültigen Führerschein hatte. Geschützt ist immer der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse seines Fahrzeugs, ferner als Fahrer von fremden Fahrzeugen sowie als Fußgänger, Radfahrer und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel. Geschützt sind auch "andere Fahrer, die das Fahrzeug mit Erlaubnis nutzen".

Der Mietrechtsschutz umfasst alle wohnungsbezogenen und mietrechtlichen Streitfälle, beim Eigentümerschutz sind es Ansprüche aus Immobilienbesitz. Mietrechtsschutz bieten allerdings auch örtliche Mietervereine, für Eigentümer haben Grundbesitzervereine maßgeschneiderte Angebote. Versichert ist in beiden Fällen nur der Versicherungsnehmer.

Vor dem Abschluss eines Vertrages sei vor allem der Blick in das Kleingedruckte nötig, rät die Stiftung Warentest: "Denn im Detail unterscheiden sich die grundsätzlich ähnlich strukturierten Angebote." Insbesondere hinsichtlich der Höchstsummen, bis zu denen die Versicherungen die Kosten übernehmen, fand man "erhebliche Unterschiede", ebenso in der Höhe der zinslosen Darlehen für Strafkautionen sowie bei Rabatten für Singles und Senioren. Die meisten Versicherer zahlen für einen Rechtsstreit höchstens 300 000 Mark, einige nur 200 000 Mark, andere wiederum geben Deckungszusagen bis zu einer Million Mark.

Unterschiede gebe es auch in Sachen Selbstbeteiligung. Zumeist seien 300 Mark üblich - oft für jeden einzelnen Fall, selbst wenn der Streit aus dem selben Sachverhalt resultiert: Komme es nach einem Verkehrsunfall zum Streit mit dem Gegner, mit dem Krankenhaus und der Bußgeldstelle, müsse meist "der Versicherte in allen drei Streitigkeiten 300 Mark zuzahlen".

Die Stiftung Warentest hat 35 Unternehmen unter die Lupe genommen. Ihr Fazit: Wer vor dem Abschluss einer Versicherung die Versicherer ausgiebig prüft, kann bei der Jahresprämie bis zu 60 Prozent sparen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false