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Arndt Olias kann den Kopf nicht mehr drehen.

© Ivo Mayr

Rechtsstreit mit Ergo: Versicherungsvertreter wird Unfallopfer und klagt gegen Ex-Arbeitgeber

Er war für die Ergo-Versicherung tätig - bis ihm jemand aufs Auto fuhr. Seitdem kämpft Arndt Olias um Schadenersatz gegen den Konzern.

Als Arndt Olias am frühen Nachmittag des 22. Juli 2011 von einer Tankstelle auf eine Straße einbiegen will, muss er plötzlich bremsen. Da kracht ihm von hinten ein Auto in seinen BMW. An die nächsten Minuten erinnert sich Olias nicht. Er ist damals Versicherungsvertreter für die Ergo, der Mann im auffahrenden Auto zufällig sein Kunde, der, so heißt es jedenfalls später im Urteil, die Schuld an dem Unfall trägt.

Im Krankenhaus diagnostizieren die Ärzte eine Gehirnerschütterung und ein Schleudertrauma bei Olias. Vier Tage liegt er in der Klinik, danach wird er krankgeschrieben. Doch die Beschwerden gehen nicht weg. Olias wird erneut krankgeschrieben, leidet unter Schwindel, Kopfschmerzen, Sehstörungen. Bis heute kann er nicht wieder arbeiten, seit dem Unfalltag ist er krankgeschrieben.

750 Euro - mehr will die Versicherung nicht zahlen

Die Ergo zahlt ihm als Versicherung des Unfallgegners 750 Euro Schmerzensgeld. Mehr nicht. Olias reicht Klage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber ein.

Daraufhin engagiert die Ergo-Versicherung die Kölner Kanzlei Bach Langheid Dallmayr (BLD), den Branchenführer im Versicherungsrecht. Rund zwei Drittel der deutschen Versicherungskonzerne lassen sich von BLD vertreten. 120 hoch spezialisierte Anwälte, die sich wohl besser als die meisten ihrer Kollegen in den Verästelungen des Versicherungsrechts und des Verkehrsrechts auskennen.

In den Schriftsätzen bestreitet BLD, dass Olias durch den Unfall eine Gehirnerschütterung und ein Schleudertrauma erlitten habe. Das sei „allenfalls eine Verdachtsdiagnose“. Letztlich seien „allenfalls Vorerkrankungen des Klägers für dessen behauptete Beeinträchtigungen verantwortlich“. Ein Sachverständiger bestätigt die Befunde vor Gericht.

Die Anwälte fragen: War der Unfall vorgetäuscht?

Der Berliner Anwalt Joachim Laux, dessen Kanzlei jedes Jahr 300 Geschädigte vertritt, kennt das. Er sagt, unvorbereitete Anwälte könnten das Gefühl bekommen, in einen „Shitstorm“ geraten zu sein. BLD stelle schon mal „alles infrage“, wovon man vorher dachte, das sei kein Problem. Nach dem Motto: „Unfall? Da war doch gar kein Unfall“, sagt Laux. „Die fangen ganz von vorne an.“ Und dann liegt es an den Versicherten und ihren Anwälten, Beweise zu liefern. BLD hat die Medienanwälte der Kanzlei Höcker beauftragt, „zu unserer Recherche Stellung zu nehmen“. Sie weisen den Vorwurf von Laux zurück. Allerdings gebe es auch Fälle, „in denen Unfälle nur vorgetäuscht werden“, schreiben die Anwälte. Wenn ein Verdacht vorliege, so der Text weiter, „verlangen wir natürlich, dass der Versicherungsnehmer den Unfall nachweist“. Zum Fall Olias gegen Ergo will sich BLD mit Verweis auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nicht äußern.

Für viele Kläger hängt ihre Existenz am Ausgang des Verfahrens. Sie haben einen Schaden erlitten, ihr Leben ist nicht mehr, wie es war. Und diese Verfahren seien oft ein „langwieriger, kräftezehrender Prozess“, sagt Stefanie Jeske. Sie hat den Verein „Subvenio – Hilfe für Unfallopfer“ gegründet und kennt viele Beispiele. Die Versicherungskonzerne würden es den Versicherungsnehmern so schwer wie möglich machen, sagt Jeske, „indem sie zum Beispiel alles Erdenkliche bestreiten und den Geschädigten so für alle Details in die Beweislast zwingen.“

Über Jahre zieht sich der Streit hin

Auch Olias’ Verfahren zieht sich hin, über Jahre. Er wird unterdessen immer kränker. Sein Hals ist steif, das Auftreten tut weh. Das Gehalt seiner Frau reicht auch nicht, um das Verfahren gegen Ergo zu bezahlen. Einen Anwalt kann sich Olias nur leisten, weil er eine Rechtsschutzversicherung hat. Olias suchte sich einen Anwalt in seinem Wohnort Recklinghausen. Der habe den Eindruck erweckt, sich mit dem Versicherungsrecht auszukennen, sagt Olias. Seine Qualifikation war aber nur „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ – ein anderes Rechtsgebiet. Laut Olias war sein Anwalt mit den Schriftsätzen von BLD überfordert. Einen anderen konnte er sich nicht nehmen. Dafür hätte die Rechtsschutzversicherung nicht bezahlt.

BLD schreibe Klageerwiderungen, die manchmal 30 Seiten lang sind, mit 50 Verweisen auf Urteile und Aufsätze, sagt Anwalt Laux. Unvorbereitete Anwälte hätten gar keine Zeit, alles nachzulesen und zu überprüfen. Auch das sei Taktik, sagt Laux. BLD „kämpft mit harten Bandagen“, bestätigt Alexander Schäfer, Anwalt in Frankfurt. Bei jedem zweiten seiner Fälle stehe er BLD gegenüber.

Olias erzählt stundenlang über seinen Fall, berichtet über Diagnosen und Auswirkungen. Er holt kleine Modelle von Wirbeln und zeigt, wie es in seinem Hals aussieht. „So sind die Wirbel normal gestellt, dazwischen ist ein Band. Bei mir ist das gerissen, und der Halswirbel ist um sieben Millimeter verschoben“. Er kann den Kopf nicht problemlos drehen.

Am letzten Verhandlungstag kommt es zum Eklat. Der BLD-Anwalt wirft Olias vor, keine Lust auf Arbeit zu haben. Da hält es seine Ehefrau nicht mehr auf ihrem Stuhl. Sie läuft zum Tisch des Anwalts und schreit ihn an. Er könne ja mal bei ihnen zu Hause vorbeikommen und schauen, wie dreckig es ihrem Mann gehe. Der Richter schreitet ein. Im Herbst 2016 gibt es endlich ein Urteil. Das Landgericht Essen entscheidet: Ergo muss Olias Schadenersatz in Höhe von 14 000 Euro zahlen, plus Verdienstausfall. BLD legt Berufung ein. Nun geht es wieder von vorne los.

Die Autorin ist Redakteurin des Recherchezentrums Correctiv.org, mit dem unsere Zeitung kooperiert. Die Redaktion finanziert sich ausschließlich über Spenden und Mitgliedsbeiträge: www.correctiv.org.

Tania Röttger

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