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Wirtschaft: Reform soll Wassergebühren transparenter machen

BERLIN (za).Mit einer Änderung des Betriebe- und Wassergesetzes hat der Berliner Senat gestern die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe (BWB) geschaffen.

BERLIN (za).Mit einer Änderung des Betriebe- und Wassergesetzes hat der Berliner Senat gestern die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe (BWB) geschaffen.Höhere Wasserpreise werden für drei Jahre - ab Vertragsabschluß mit dem künftigen Investor - ausgeschlossen; außerdem wird klar geregelt, daß für das Kerngeschäft (Wasserversorgung und -entsorgung) die Anstalt öffentlichen Rechts erhalten bleibt.Dies sei eine "essentielle Aufgabe der Daseinsvorsorge", die in der Verantwortung der öffentlichen Hand bleiben müsse.

Eine BWB Holding AG, die im März 1999 zu 49,9 Prozent an private Unternehmen verkauft werden soll, wird die Wettbewerbsfelder einschließlich der internationalen Aktivitäten der Wasserbetriebe führen und sich als stiller Gesellschafter an den Wasserbetrieben beteiligen."Jetzt können die Investoren ihre Angebote abgeben, wir sind bereit", sagte Wirtschaftssenator Wolfgang Branoner nach der Senatssitzung.

Branoner ist optimistisch, daß der knappe Zeitplan für die anstehenden Verkaufsverhandlungen eingehalten werden kann.Noch im Januar würden die Angebote der Interessenten bewertet, im Februar werde eine "short list" aufgestellt, Ende März könne entschieden werden, wer den Zuschlag erhalte."Mir liegen keine Informationen vor, daß dies nicht funktionieren kann." Die teilweise schlechte wirtschaftliche Situation der BWB-Töchter, vor allem der Schwarzen Pumpe GmbH, sieht der Senator nicht als Hinderungsgrund für die Teilprivatisierung an.Das Sanierungskonzept für die schwarze Pumpe sei solide, bei den anderen BWB-Töchtern sei "die Situation besser als öffentlich dargestellt."

Die rechtlichen Änderungen, die der Senat beschloß, sollen auch für eine transparentere und kundenfreundliche Gebührenkalkulation der Wasserbetriebe sorgen.Das Berliner Wassergesetz wird an das Bundesrecht angepaßt, die Pflichten und Rechte des Unternehmens, des Landes und der Kunden werden entsprechend geregelt.Außerdem wurde ein neues Modell für die Verzinsung des BWB-Eigenkapitals festgelegt: der Zinssatz soll künftig der durchschnittlichen Rendite für zehnjährige Bundesanleihen über einen Zeitraum von 20 Jahren zuzüglich zwei Prozent entsprechen.Bilanzgewinne sollen auch nach der Teilprivatisierung an die Landeskasse abgeführt werden; notfalls könne der Senat aber auch zeitweise auf eine Verzinsung verzichten, wenn sich das Unternehmen in schwierigem Fahrwasser bewege, sagte Branoner.

Der Wirtschaftssenator betonte erneut sein dringendes Interesse an dem landeseigenen Zukunftsfonds, in den zehn Prozent der BWB-Verkaufserlöse fließen, die von einer Technologiestiftung verwaltet und an zukunftsträchtige Forschungs- und Wirtschaftsprojekte verteilt werden sollen."Ich bin scharf wie ein Rasiermesser darauf, daß dieser Fonds möglichst bald eingerichtet wird und biete den künftigen BWB-Investoren eine Beteiligung am Zukunftsfonds an."

Die Ziele des bevorstehenden Teilverkaufs formulierte der Senat so: Die Wirtschaftlichkeit des Kerngeschäfts müsse verbessert werden, um langfristig stabile Wasserpreise garantieren zu können; für die Wettbewerbsaktivitäten müsse ein strategisches Konzept erarbeitet werden; die internationalen Aktivitäten der BWB müßten "vornehmlich bei den Privatierungsentwicklungen in anderen Ländern" ausgeweitet werden.Die Wasserbetriebe hatten 1998 rund 6200 Mitarbeiter, verzeichneten einen Umsatz von knapp zwei Mrd.DM, einen Bilanzgewinn von 175 Mio.DM und investierten 980 Mio.DM.Verkauft wurden 234 Mio.Kubikmeter Trinkwasser.

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