zum Hauptinhalt
Zigarettenschachteln mit Aufdrücken von Folgeschäden des Zigarettenkonsums .

© dpa

Regelungen auch für E-Zigaretten: Mit Schockbildern gegen das Rauchen

Warnbildern auf Zigarettenverpackungen werden auch in Deutschland eingeführt. Auch für E-Zigaretten gelten neue Regelungen.

Zigarettenpackungen sollen auch in Deutschland künftig mit abschreckenden Bildern versehen werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, mit dem der Kampf gegen das Rauchen weiter verschärft werden soll. Die in anderen Ländern bereits üblichen Schockbilder etwa von einem verfaulten Fuß oder einer schwarzen Raucherlunge sollen mehr Menschen vom Rauchen abhalten.

Außerdem müssen dem Entwurf zufolge 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packungen von Warnhinweisen wie "Rauchen tötet" bedeckt sein. Das gleiche gilt für Zigaretten-Feinschnitt und Wasserpfeifen-Tabak, der vor allem bei Jugendlichen beliebt ist. Solche Warnhinweise gibt es bereits heute, sie sind aber wesentlich kleiner.

Werbebeschränkungen für E-Zigaretten

Mit der von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) erarbeiteten Gesetzesregelung setzt die Bundesregierung eine entsprechende EU-Richtlinie um. Verboten werden demnach auch Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, wenn sie ein "charakteristisches Aroma" wie etwa Früchte, Gewürze, Kräuter, Süßigkeiten, Menthol oder Vanille haben. Das Verbot gilt auch, wenn der Filter, das Papier oder Kapseln Tabak oder Nikotin enthalten. Erstmals wird außerdem der Handel mit nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern geregelt. Für sie gelten dann weitgehend die gleichen Werbebeschränkungen, wie sie für andere Tabakerzeugnisse bereits bestehen. Bislang gab es für E-Zigaretten und E-Shishas, bei denen eine nikotinhaltige oder nikotinfreie Flüssigkeit verdampft und vom Konsumenten inhaliert wird, keine spezifischen Regelungen.

Weitere Werbeverbote im Gespräch

Verboten ist Tabakwerbung in der Presse und in anderen gedruckten Veröffentlichungen sowie im Internet, im Hörfunk und Fernsehen. Tabakunternehmen dürfen außerdem keine Hörfunkprogramme, Veranstaltungen oder Aktivitäten sponsern, die grenzüberschreitende Wirkung haben. Das Verbot betrifft auch audiovisuelle Mediendienste und Sendungen, die vom Fernsehen ausgestrahlt werden.
Ein weitergehendes, umfassendes Werbeverbot, für das sich Schmidt und auch die Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) einsetzen, war zunächst kein Thema im Kabinett, wie ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums sagte. Dazu laufe noch die Ressortabstimmung. Bereits heute gebe es aber weitgehend keine Werbung mehr auf Außenflächen und auch nicht mehr im Kino bei Filmen, die ab 18 Jahren empfohlen sind.

Jedes Jahr 121.000 Todesopfer

Rauchen kann Krankheiten wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Atemwegserkrankungen verursachen. In Deutschland sterben jedes Jahr rund 121.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Insgesamt qualmt jeder vierte Erwachsene. Das Deutsche Krebsforschungszentrum schätzt die direkten und indirekten Kosten des Rauchens auf rund 79 Milliarden Euro pro Jahr.
Unter jungen Erwachsenen und Minderjährigen ist die Raucherquote in den vergangenen Jahren indes gesunken. Von den Elf- bis 17-jährigen rauchen insgesamt nur noch zwölf Prozent. Vor kurzem hatte das Bundeskabinett ein Verkaufsverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche beschlossen. (dam, AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false