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Reinigungsbranche: Berliner Putzfirma findet keine Arbeitskräfte

Eine Berliner Reinigungsfirma will 100 Stellen besetzen. Das Jobcenter schlägt 130 Arbeitslose vor. Fünf wollen den Job machen - einer Stadt mit mehr als 400.000 Hartz-IV-Empfängern. Nur eine Frau hält die ersten Wochen durch.

Von Anna Sauerbrey

Berlin - Die Anforderungen, die auf der Webseite der Berliner GRG Services Group genannt werden, klingen zunächst nicht besonders anspruchsvoll. „Sie sollten zuverlässig sein, sorgfältig arbeiten, ein gepflegtes Erscheinungsbild haben und über gute Deutschkenntnisse verfügen“, heißt es da. Dennoch konnte das Unternehmen seit Januar nur eine der insgesamt 100 offenen Stellen besetzen. Und das in Berlin, einer Stadt mit 425 219 Hartz-IV-Empfängern.

Gesucht werden Zimmermädchen, Roomboys und Reinigungskräfte für Hotels. Besondere Kenntnisse und Qualifikationen sind nicht nötig, das Unternehmen schult seine Servicekräfte. Es klingt nach einer Skandalgeschichte, die GRG-Chef Stephan Schwarz, Präsident der Berliner Handwerkskammer, Maybrit Illner erzählte, die in ihre Talkshow auch FDP-Chef Guido Westerwelle eingeladen hatte, um mit ihm weiter über seine Hartz-IV-Thesen zu diskutieren.

Das Jobcenter Reinickendorf, so berichtete Schwarz, das allein 27 458 Langzeitarbeitslose betreut, nannte der Personalabteilung der GRG 130 Namen. Alle 130 habe man Mitte Januar zu einer Jobbörse eingeladen. Erschienen seien nur 35, von denen 30 zu verstehen gegeben hätten, dass sie den Job ohnehin nicht wollten. Eingestellt habe die GRG schließlich fünf Personen, von denen wiederum nur eine Frau die ersten Wochen durchhielt, eine 40 Jahre alte Deutsche ohne Kinder.

Mitarbeiter zu finden und zu halten, ist in der Reinigungsbranche besonders schwierig. Martina Nitzsche, Abteilungsleiterin Hoteldienstleistungen bei der GRG, kennt die Problematik. Für ihren Bereich in dem 3000-Mitarbeiter-Unternehmen werden die 100 neuen Kräfte gesucht. Die Arbeit ist körperlich sehr anstrengend. „Wenn man das nicht gewöhnt ist, hat man am nächsten Morgen Muskelkater“, sagt Nitzsche. Auch die Arbeitszeiten am frühen Morgen und an den Wochenenden erscheinen vielen inakzeptabel, zumal saisonale Schwankungen hinzukämen. „Das schreckt ab“, sagt Nitzsche. Eine Reinigungskraft bei der GRG erhält 8,40 Euro pro Stunde, den gesetzlichen Mindestlohn West, plus Wochenendzuschläge, für viele offenbar kein ausreichender Anreiz. Auf Personalsuche ist Nitzsche ständig. Die Firma sucht über Wochenblätter und Jobmessen.

Dass die Diskrepanz zwischen vorgeschlagenen Arbeitssuchenden und eingestellten Mitarbeitern so groß ausfällt, hält Olaf Möller für ungewöhnlich. „Dieser Fall ist sicherlich nicht typisch“, sagt der Sprecher des regionalen Zusammenschlusses der Arbeitsagenturen Berlin-Brandenburg. Möller verweist auf die sogenannte Sanktionsquote, die im Jobcenter Reinickendorf bei 3,2 Prozent liegt und damit leicht über dem Berliner Durchschnitt von 2,8 Prozent und dem Bundesdurchschnitt von rund 3 Prozent.

Die Vermittler in den Jobcentern können Hartz-IV–Empfängern, die sich „regelwidrig“ verhalten, in mehreren Stufen die Bezüge kürzen. Starke Sanktionen können ausgesprochen werden, wenn eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird. Beim ersten Verstoß können 30, beim zweiten 60 Prozent und beim dritten sogar sämtliche Zahlungen gestrichen werden. Nimmt ein Hartz-IV-Empfänger eine Stelle nicht an, wird er angehört und muss etwa ein ärztliches Attest beibringen, das belegt, dass er die Stelle nicht antreten kann. Ein legitimer Grund ist auch die Betreuung von Kindern.

Ob sie nach der Anhörung Sanktionen aussprechen, liegt im Ermessen der Mitarbeiter in Vermittlungsstellen. „Diesen Spielraum brauchen die Mitarbeiter auch“, sagt ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. Er sei nötig, um auf individuelle Fälle einzugehen. Hinzu komme, dass – ist die erste Sanktion einmal ausgesprochen – weitere Verstöße zwingend sanktioniert werden, was dann rasch zur Streichung der Bezüge führen kann.

Nach Ansicht von Unternehmer Schwarz ist dieser Auslegungsspielraum zu groß. „Das ist ein Konstruktionsfehler der Hartzreformen“, sagte der Handwerkskammerpräsident dem Tagesspiegel. „Die Mitarbeiter müssen gestärkt werden, ihnen muss ein klarer Rechtsrahmen gegeben werden.“

In einer Hinsicht hat sich Schwarz’ öffentliche Klage schon gelohnt. Am Freitag, dem Tag nach der Talkshow, sind bei der GRG 130 schriftliche Bewerbungen eingegangen. „Wir freuen uns auf die Leute“, sagte ein Sprecher, „in den nächsten zwei Wochen führen wir die Bewerbungsgespräche.“

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