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Wirtschaft: Rentenreform: "Bildung von Wohneigentum fördern"

Die Spitzenverbände der Wohnungs- und Bauwirtschaft haben bei der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses zur geplanten Rentenreform konkrete Vorschläge vorgelegt, wie auch die Bildung von Wohneigentum in die Reform einbezogen werden könnte. Bislang ist das nicht vorgsehen, weil die Pläne der Regierung strenge Kriterien anlegen, wenn eine Anlageform für die private Zusatzrente staatlich gefördert wird.

Die Spitzenverbände der Wohnungs- und Bauwirtschaft haben bei der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses zur geplanten Rentenreform konkrete Vorschläge vorgelegt, wie auch die Bildung von Wohneigentum in die Reform einbezogen werden könnte. Bislang ist das nicht vorgsehen, weil die Pläne der Regierung strenge Kriterien anlegen, wenn eine Anlageform für die private Zusatzrente staatlich gefördert wird. Die angesparten Beträge dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres zurückgezahlt werden. Die Kapitalrückzahlungen müssen zudem als langjährige Auszahlungspläne oder monatliche Leibrenten erfolgen. Der Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen stellte fest, dass "das selbstgenutzte Wohneigentum für den Bürger heute bereits die mit Abstand bedeutendste Form der privaten Vorsorge für das Alter ist". Er schlägt daher vor, dass zu den begünstigten Altersvorsorgeguthaben auch der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum oder die Beteiligung an Modellen, die eine Mietfreiheit oder Mietreduzierung im Alter garantieren, eingesetzt werden können.

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