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Wirtschaft: Reparatur, Umtausch oder Preisnachlass

Welche Rechte Kunden haben: So reklamieren Sie richtig

Was tun, wenn die brandneue Digitalkamera nicht funktioniert, das Notebook abstürzt oder der neue Fernseher flimmert? Haben Sie Ihr Gerät nach dem 1. Januar 2002 gekauft, können Sie beruhigt sein. Denn seit diesem Stichtag haben sich die Kundenrechte erheblich verbessert. Erweist sich ein gekauftes Produkt als mangelhaft, muss der Händler statt früher nur sechs Monate nun ganze zwei Jahre dafür geradestehen. Er muss das Gerät kostenlos reparieren, umtauschen oder den Kaufpreis nachträglich herabsetzen. Während der Reparatur muss er dem Kunden ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen.

Der Teufel liegt im Detail: Die gesetzliche Gewährleistung gilt nur für Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren. Das zu beweisen, kann im Einzelfall kompliziert werden. Der Gesetzgeber hat das Problem mit einem Kompromiss gelöst: In den ersten sechs Monaten der Zwei-Jahres-Frist wird unterstellt, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Danach geht die Beweislast an den Kunden über.

Gute Nachricht für Handy-Nutzer: Wer ein Handy in Kombination mit einem Mobilfunkvertrag kauft, schließt ein sogenanntes verbundenes Geschäft ab. Ist das Handy kaputt und kann der Händler es weder austauschen noch reparieren, kann man aus dem Mobilfunkvertrag aussteigen.

Garantie

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewähren die meisten Hersteller eine Garantie auf ihre Produkte. Da sie das freiwillig tun, können sie den Umfang der Garantie selbst festlegen. Nach dem 1. Januar 2002 haben die großen Markenhersteller wie Philips, Sony, Sharp, Panasonic, Nokia und Blaupunkt ihre Garantie für Produkte der Unterhaltungselektronik auf zwei Jahre ausgeweitet. Loewe will sogar eine Drei-Jahres-Garantie geben. In diesem Zeitraum übernehmen die Hersteller jede anfallende Reparatur – in aller Regel zum Nulltarif. Über die Beweislast muss sich der Kunde keine Gedanken machen. Bei Handys muss man allerdings etwas genauer hinsehen: Nokia und Sony Ericsson gewähren zum Beispiel nur ein Jahr Garantie auf ihre Mobiltelefone, Siemens und Panasonic dagegen zwei Jahre. Achtung: Zubehör und Akkus sind in der Regel von der Garantie ausgenommen.

Sonja Praxl

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