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Wirtschaft: Rezeptpflicht

Das Arzneimittelgesetz kennt drei Arten Arten von Medikamenten: frei verkäufliche, apothekenpflichtige (aber rezeptfreie) und rezeptpflichtige Arzneien (siehe Bericht Seite 15). Juristisch ist das Rezept eine Urkunde, die vom Arzt dokumentenecht geschrieben werden muss und vom Apotheker strikt zu befolgen ist.

Das Arzneimittelgesetz kennt drei Arten Arten von Medikamenten: frei verkäufliche, apothekenpflichtige (aber rezeptfreie) und rezeptpflichtige Arzneien (siehe Bericht Seite 15). Juristisch ist das Rezept eine Urkunde, die vom Arzt dokumentenecht geschrieben werden muss und vom Apotheker strikt zu befolgen ist. Bis jetzt werden Medikamente, die vom Arzt verordnet werden, auch dann von den Krankenkassen bezahlt, wenn sie eigentlich rezeptfrei zu haben sind. So verschreiben Ärzte etwa das rezeptfreie Aspirin zur Vorbeugung eines Herzinfarkts. Die Gesundheitsministerin hatte für die anstehende Reform geplant, die Krankenkassen von der Übernahme der nichtrezeptpflichtigen Arzneien zu befreien. Das sollte die Kassen um Milliarden entlasten. Vor allem die Pharmaindustrie hat sich erfolgreich gegen dieses Vorhaben gewehrt. avi

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