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Wirtschaft: Riester-Rente: "Wir raten den Kunden, erst einmal abzuwarten"

Wolfgang Scholl ist Versicherungsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Für wen lohnt sich die Riester-Rente nicht?

Wolfgang Scholl ist Versicherungsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände.

Für wen lohnt sich die Riester-Rente nicht?

Für die meisten Leute dürften sich Fonds oder Modelle der betrieblichen Altersvorsorge eher lohnen. Aber es ist sinnvoll, noch einige Monate zu warten. Ich schätze, bis zum Sommer werden wir verlässliche Rendite- und Kostenvergleiche haben. Außerdem reicht es, noch im Dezember einen Vertrag abzuschließen, wenn man sich den staatlichen Zuschuss für 2002 sichern will.

Welche Geschäftsbedingungen in den Riester-Rentenverträgen sind bedenklich?

Wir sehen uns die Geschäftsbedingungen derzeit genau an. Besonders die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über die Versicherungskosten sind häufig problematisch. Da wird es möglicherweise einige Abmahnungen geben.

Die Riester-Rente gibt es später nicht auf einen Schlag, sondern nur in monatlichen Raten. Ist das nicht eine unzulässige Bevormundung?

Es ist meines Erachtens grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Staat dafür sorgt, dass ein mit Steuermitteln unterstütztes Sparen für den Zweck eingesetzt wird, dem die Förderung dient. Das ist die Aufstockung der Rente und die Verhinderung von Sozialhilfebezug. Allerdings besteht die Gefahr des Sozialhilfebezugs nur bei einem Teil der Geförderten. Daher hätte man besser die Auszahlung des Guthabens ab einem Lebensalter von 60 Jahren für den Fall erlauben sollen, dass ein gesicherter, ausreichender, lebenslanger und und von der neuen Grundsicherung unabhängiger Rentenanspruch nachgewiesen wird.

Bei Fondsprodukten können sich die Kunden dagegen 20 Prozent per Abschlag auszahlen lassen ...

Ich halte die unterschiedliche Behandlung beider Produkte für rechtlich nicht haltbar. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage, die die Zertifizierungsstelle ermächtigen könnte, nur Produkte zu zertifizieren, die eine bestimmte Höhe der anfänglichen variablen Teilauszahlung unterschreiten. Das heißt, dem Anbieter, der demnächst ein Produkt mit 30 oder 40 Prozent Anfangsauszahlung zertifizieren lassen möchte, dürfte der Stempel der Zertifizierungsstelle nicht verwehrt werden. Und dann würde die Ungleichbehandlung noch größer.

Was passiert mit dem eingezahlten Kapital, wenn ein Versicherungsnehmer kurz vor oder nach Eintritt des Rentenfalls stirbt?

Das ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Bei der Rentenversicherung sind Modelle der Übertragung in einen Altersvorsorgevertrag für die Ehefrau oder die Ausschüttung einer Hinterbliebenenrente an die kindergeldberechtigten Kinder möglich. Andere Variante: Das Kapital verfällt und erhöht damit die Garantierente aller Versicherten. Beim Fonds-Entnahmeplan dürfte regelmäßig das Guthaben zum Rücknahmepreis auf den Ehepartner übertragen werden. Bei Übertragung an andere Erben muss die Förderung zurückgezahlt werden.

Müsste bei der Riester-Rente nicht sicher gestellt sein, dass Versicherte, die ihren Vertrag vorzeitig kündigen, ihre eingezahlten Beiträge zurück bekommen?

Nein. Wenn Anbieter dies gewährleisten wollten, dürften sie allenfalls 10 oder 15 Prozent des Anlagevermögens in volatilen Werten anlegen. Die langfristige Rendite dürfte dann äußerst gering sein.

Für wen lohnt sich die Riester-Rente nicht?

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